Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Zerpenschleuse insgesamt 4.400,00 € (Haushaltsstelle 34100/71810) zur Förderung von örtlichen verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.
Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und für die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2008 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.
Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i.V.m. § 54a Abs. 4 der Gemeindeordnung, Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege. Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ortsbeirat beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung entsprechend der beiliegenden Anträge Anlagen: Anträge laut beiliegender anträge
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