Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Bau eines Gehweges entlang der Triftstraße von der Höhe Parkallee bis zum Kreuzungspunkt Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee (Stern) beauftragt Dieser Gehweg stellt die Verbindung zwischen bereits vorhandenen Gehwegabschnitten her.
Es ist vorgesehen, in dem bisher unbefestigten Grünstreifen auf der östlichen Seite der Triftstraße den Gehweg auf einer Länge von ca. 600 m inklusive Zufahrten auszubauen.
Auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie in Fortführung des fertig gestellten Gehwegabschnittes zwischen Parkallee und Lange Gasse erfolgte die Fest-legung auf eine Regelausbaubreite von 1,50 m. Die Trasse des geplanten Gehweges verläuft in einem seitlichen Abstand von ca. 1m zur Grund-stücksgrenze. Dadurch entsteht u.a. eine ausreichend große Versickerungsfläche zur Nieder-schlagsentwässerung. Die Herstellung des Gehweges soll in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster) erfolgen. Gleiches trifft zu für die Befestigung der Zufahrten, analog dem hergestellten Abschnitt bis zur Langen Gasse. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt im Nebenbereich in dem ca. 4m breiten Grünstreifen sowie über Versickerungsmulden.
Zusammenfassend betrachtet, wird mit der Realisierung des Bauvorhabens vor allen Dingen die Verkehrssicherheit für die Fußgänger erhöht, da diese nicht mehr den Straßenraum benutzen müssen. Des Weiteren wird mit der Herstellung dieses Gehweges eine durchgängige Verbindung zu bereits vorhandenen Gehwegen geschaffen.
Nach der gemeindlichen Hauptsatzung , gemäß Par. 54 a (1) der Gemeindeordnung, wird der Planungsvorschlag dem Ortsbeirat zur Positionierung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: ja
Aus der aktuell vorgelegten Kostenschätzung ergibt sich ein Differenzbetrag zum Haushalts-ansatz. Eine eventuelle Änderung wird jedoch erst nach Vorliegen gesicherter Ergebnisse vorgenommen werden. Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung zu.
1. Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:
2. Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 146.000 € ergeben sich Straßenaus- baubeiträge von 1,35 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Anlagen:
Planungsunterlagen zur Vorplanung (werden zur Sitzung vorgelegt) |
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