Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2008-0045  

 
 
Betreff: Gehwegbau "Triftstraße" (von Höhe Parkallee bis zur Kreuzung Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee), OT Klosterfelde
Vorstellung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
17.03.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   

Das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Bau eines Gehweges entlang der Triftstraße von der Höhe Parkallee bis zum Kreuzungspunkt Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee (Stern)
Begründung / Erläuterung

 

Das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Bau eines Gehweges entlang der Triftstraße von der Höhe Parkallee bis zum Kreuzungspunkt Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee (Stern) beauftragt 

Dieser Gehweg stellt die Verbindung zwischen bereits vorhandenen Gehwegabschnitten her.

 

Es ist vorgesehen, in dem bisher unbefestigten Grünstreifen auf der östlichen Seite der Triftstraße den Gehweg auf einer Länge von ca. 600 m inklusive Zufahrten auszubauen.

 

Auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie in Fortführung des fertig gestellten Gehwegabschnittes zwischen Parkallee und Lange Gasse erfolgte die Fest-legung auf eine Regelausbaubreite von 1,50 m.  

Die Trasse des geplanten Gehweges verläuft in einem seitlichen Abstand von ca. 1m zur Grund-stücksgrenze. Dadurch entsteht u.a. eine ausreichend große Versickerungsfläche zur Nieder-schlagsentwässerung.

Die Herstellung des Gehweges soll in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster) erfolgen. Gleiches trifft zu für die Befestigung der Zufahrten, analog dem hergestellten Abschnitt bis zur Langen Gasse.

Die Entwässerung des Gehweges erfolgt im Nebenbereich in dem ca. 4m breiten Grünstreifen sowie über Versickerungsmulden.

 

Zusammenfassend betrachtet, wird mit der Realisierung des Bauvorhabens vor allen Dingen die Verkehrssicherheit für die Fußgänger erhöht, da diese nicht mehr den Straßenraum benutzen müssen. Des Weiteren wird mit der Herstellung dieses Gehweges eine durchgängige Verbindung zu bereits vorhandenen Gehwegen geschaffen.

 

Nach der gemeindlichen Hauptsatzung , gemäß Par. 54 a (1) der Gemeindeordnung, wird der Planungsvorschlag dem Ortsbeirat zur Positionierung vorgelegt. 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungskosten Lph. 3  -  9  und

                                                                             Herstellungskosten)

 

ca. 140.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

Beiträge:  ca. 80.400,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

Einmalig

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

  X

  65.000,00

  2.630.94250

 

Aus der aktuell vorgelegten Kostenschätzung ergibt sich ein Differenzbetrag zum Haushalts-ansatz. Eine eventuelle Änderung wird jedoch erst nach Vorliegen gesicherter Ergebnisse vorgenommen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung zu.

 

1. Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

  • Gehweg in Pflasterbauweise mit einer Regelbreite von 1,50 m
  • Herstellung der Zufahrten als Bestandteil der Baumaßnahme
  • Zufahrten in Plasterbauweise
  • Angleichung des Gehweges an die einmündenden Nebenstraßen
  • Entwässerung über Versickerungsmulden.

 

2. Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 146.000 € ergeben sich Straßenaus-

    baubeiträge von 1,35 € /anrechenbare Grundstücksfläche.

Anlagen:

Anlagen:

 

Planungsunterlagen zur Vorplanung

(werden zur Sitzung vorgelegt)