Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
1. Sachstand
Gegenwärtig läuft der der Bauantrag für das Vorhaben. Für die Gemeindevertretersitzung am 08.11.2007 ist zum B- Planverfahren der sogenannte Abwägungsbeschluss vorgesehen. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 33 BauGB vor.
Die Baugenehmigung für den Grundschulneubau wird noch in diesem Jahr erwartet, so dass voraussichtlich ab März 2008 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Der Zeitplan sieht eine Bauzeit von ca. 15 Monaten vor. Die Fertigstellung soll im Juli 2009 sein. Um für den Schuljahresbeginn 2009 die Nutzung zu ermöglichen, sind neben dem Gebäude auch die Außenanlagen mit Hort- bzw. Schulhof und Bushaltestelle herzustellen.
2. Schlussfolgerungen für den Zeitpunkt der Veranschlagung
Die finanzielle Sicherstellung ist eine Voraussetzung für den Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen.
Um witterungsabhängig im Frühjahr 2009 mit den oben genannten Bauarbeiten um und außerhalb der Schule frühestmöglich beginnen zu können, ist deren Ausschreibung bereits ab November/ Dezember 2008 geboten. Somit wird es notwendig, bereits mit dem Haushaltsplan 2008 auch diese Bauleistungen zu veranschlagen.
3. Umfang der Veranschlagung
Der im Zusammenhang mit dem Schulneubau zu veranschlagende Investitionsumfang von insgesamt 5.000.000 € setzt sich wie folgt zusammen:
1. Der ursprüngliche Ansatz für den Grundschulneubau lag als Kostenannahme bei 4.600.000 €
2. Aus der Planung ging der Vorschlag zur Nutzung von Erdwärme hervor und soll nun zur Umsetzung gelangen 75.000 €
3. Die Kostenschätzung der Außenanlagen mit Hort- bzw. Schulhof ergab einen Umfang von insgesamt 292.000 €
4. Die Herstellung der Bushaltestelle 20.000 €
5. Angesichts der zu erwartenden Konkretisierungen im Rahmen der folgenden Planungen wird ein Reservebetrag angesetzt 13.000 € 5.000.000 €
Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Anlagen:
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