Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2007-0026  

 
 
Betreff: Veranschlagung Grundschulneubau
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Stumpf, Rüdiger
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Anhörung
29.10.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

1. Sachstand

 

Gegenwärtig läuft der der Bauantrag für das Vorhaben.

Für die Gemeindevertretersitzung am 08.11.2007 ist zum B- Planverfahren der sogenannte Abwägungsbeschluss vorgesehen.

Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 33 BauGB vor. 

 

Die Baugenehmigung für den Grundschulneubau wird noch in diesem Jahr erwartet, so dass voraussichtlich ab März 2008 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

 

Der Zeitplan sieht eine Bauzeit von ca. 15 Monaten vor. Die Fertigstellung soll im Juli 2009 sein. Um für den Schuljahresbeginn 2009 die Nutzung zu ermöglichen, sind neben dem Gebäude auch die Außenanlagen mit Hort- bzw. Schulhof und Bushaltestelle herzustellen. 

 

 

 

2. Schlussfolgerungen für den Zeitpunkt der Veranschlagung

 

Die finanzielle Sicherstellung ist eine Voraussetzung für den Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen.

 

Um witterungsabhängig im Frühjahr 2009 mit den oben genannten Bauarbeiten um und außerhalb der Schule frühestmöglich beginnen zu können, ist deren Ausschreibung bereits ab November/ Dezember 2008 geboten. Somit wird es notwendig, bereits mit dem Haushaltsplan 2008 auch diese Bauleistungen zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Umfang der Veranschlagung

 

Der im Zusammenhang mit dem Schulneubau zu veranschlagende Investitionsumfang von insgesamt 5.000.000 € setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

1. Der ursprüngliche Ansatz für den Grundschulneubau lag als Kostenannahme bei     4.600.000 €

 

2. Aus der Planung ging der Vorschlag zur Nutzung von Erdwärme hervor und

    soll nun zur Umsetzung gelangen                                                                                                 75.000 €

 

3. Die Kostenschätzung der Außenanlagen mit Hort- bzw. Schulhof ergab einen

    Umfang von insgesamt                                                                                                               292.000 €

 

4. Die Herstellung der Bushaltestelle                                                                                                   20.000 €

 

5. Angesichts der zu erwartenden Konkretisierungen im Rahmen der folgenden

    Planungen wird ein Reservebetrag angesetzt                                                                      13.000 €

                                                                                                                                                   5.000.000 €

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

5.000.000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

2.000.000

21120.95000

 

Anlagen:

Anlagen: