Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Änderung der Entgeltordnung ist auf Grund der Anschaffung von weiteren Ausleihartikeln, wie Schwimmbretter und Poolnudeln sowie die Durchführung von Schwimmkursen erforderlich. Auf Grund der Neuanschaffungen erfolgte die Vereinheitlichung des Pfandgeldes auf 5,00 €. Des Weiteren wurde das Wort Sozialhilfeempfänger in Empfänger von Arbeitslosengeld II geändert. Die beiliegende Haus- und Badeordnung wurde überarbeitet. Die geänderten Textstellen sind in Kursivschrift gekennzeichnet. Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten des Strandbades werden wie folgt festgelegt: Vorsaison 10.00 bis 19.00 Uhr Hauptsaison 9.00 bis 20.00 Uhr Nachsaison 10.00 bis 19.00 Uhr Die vorzeitige Schließung des Strandbades, bedingt durch Witterung, ist durch den Badleiter/Stellvertreter bei Vorliegen eines der nachfolgend genannten Kriterien zu entscheiden: - Wassertemperatur unter 16 Grad Celsius - Lufttemperatur unter 17 Grad Celsius - Sturm ab Windstärke 8 - Dauerregen, wenn nach der allgemeinen Wetterlage nicht oder nur mit eingeschränktem Badebetrieb zu rechnen ist. Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt jeweils um 9.45 Uhr und 13.00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen ist sich an den Prognosen des deutschen Wetterdienstes zu orientieren Über eine generelle Schließung entscheidet der Bürgermeister/ Hauptamt. Gesetzliche Grundlagen § 35 GO Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Entscheidung über Saisonbeginn/Saisonende ist abhängig von der allgemeinen Wetterlage und wird vom Bürgermeister getroffen. Anlage
1 Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz Auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 Punkt 15 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Wandlitz auf Ihrer Sitzung am 29.03.2007 die Entgeltordnung für die Nutzung des Strandbades Wandlitz. § 1 Eintritt Für die Nutzung des Strandbades Wandlitz werden folgende Entgelte erhoben: Kinder bis 4 Jahre freier Eintritt Kinder ab 5 Jahre täglich 1,00 € u. an Feiertagen Schüler, Auszubildende, täglich 1,25 € Studenten u. an Feiertagen Empfänger von Arbeitslosengeld II täglich 1,50 € Schwerbeschädigte und u. an Feiertagen Schwerstbeschädigte Erwachsene (ab 18 Jahre) Montag - Freitag 2,00 € Samstag/Sonntag/Feiertag 3,00 €
Familienkarte Montag - Freitag 5,50 € (ab 2 Erwachsene und 2 Kinder) Samstag/ Sonntag/Feiertag 7,50 €
Saisonkarte für die Monate 25,00 € für Kinder, Schüler Juni, Juli und August und Auszubildende bis 18 Jahre Saisonkarte für Erwachsene für die Monate 40,00 € Juni, Juli und August Nutzung warme Dusche 0,50 € Schüler der Schulen in der Gemeinde Wandlitz freier Eintritt in Begleitung des Lehrers während des Sportunterrichts Kindergruppe/Hort in Begleitung von Erziehern freier Eintritt der Kindertagesstätte in der Gemeinde Wandlitz während der Kita-/ Hortbetreuungszeiten- Ausleihgebühren pro Stunde 1 Beach- Volleyball Ausleihe: 2,00
€ und Pfand: 5,00 € 1 Tischtennisschläger Ausleihe: 1,00
€ und Pfand: 5,00 € und ein Tennisball 1 Paar Federballschläger Ausleihe: 1,00 € und Pfand: 5,00 € und ein Federball 1 Paar Schwimmflügel Ausleihe: 1,00
€ und Pfand: 5,00 € 1 Schwimmbrett Ausleihe 2,00
€ und Pfand: 5,00 € 1 Poolnudel Ausleihe 1,00
€ und Pfand: 5,00 € 1 Gesundheitsliege Ausleihe 2,00
€ und Pfand: 5,00 €
Mit der Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände in unbeschädigtem Zustand erfolgt an der Kasse die Rückzahlung des Pfandes. § 2 Schwimmkurse pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit für 3,00
€ Kinder bis zum 14. Lebensjahr (Die Gemeinde behält sich die Durchführung der
Schwimmkurse vor.) § 3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die Entgeltordnung vom 29.04.2004 tritt außer Kraft. Die Entgeltordnung tritt am 01.05.2007 in Kraft. Wandlitz, --------------------------------- Tiepelmann Bürgermeister Anlage 2 Haus- und Badeordnung des Strandbades Wandlitz § 1 Zweck der Haus-
und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. § 2 Badegäste Die Benutzung des Strandbades Wandlitz ist grundsätzlich jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden. Die Benutzung des Strandbades Wandlitz ist nur unter Nachweis einer gültigen Tageskarte erlaubt. Die Kontrolle obliegt dem Badpersonal. Personen ohne gültige Tageskarte werden aus dem Objekt verwiesen. Das Übersteigen des Zaunes und das Betreten des Badeobjektes von den angrenzenden Seeseiten ist nicht gestattet. Die Gemeinde kann Personen, die gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung grob verstoßen, zeitweilig oder dauernd den Zutritt zum Bad untersagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Kinder unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. § 3 Eintrittspreise Die Eintrittspreise werden von der Gemeinde Wandlitz festgesetzt und durch Aushang bekannt gegeben. § 4 Öffnungszeiten und
Kassenschluss Die Öffnungszeiten des Bades werden am Eingang bekannt gemacht. Der Einlass zum Baden endet eine halbe Stunde vor Beendigung der jeweiligen Öffnungszeit. § 5 Allgemeines
Verhalten im Strandbad Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit aufrecht erhalten und Belästigungen anderer Badegäste vermieden werden. Die Anlagen und Einrichtungen des Strandbades sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. In den Umkleidegebäuden besteht Rauchverbot. Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind nur zu deren Bestimmung zu nutzen und nicht zum Aufenthalt gedacht. Allgemeiner Warnhinweis:
(siehe § 7 Haftung) Für Schwimmer gilt: Das Rutschen von der Badeinsel erfolgt auf eigene Gefahr. Das Springen von der Badeinsel Richtung landeinwärts und zu den Seiten ist nicht gestattet. Das Springen vom 1-Meter und 3-Meter-Sprungturm erfolgt auf eigene Gefahr und das Springen von der Seebrücke ist im Bereich der Absperrung nicht gestattet. Im künstlich bebauten Uferbereich bis zum Ende der Wasserbegrenzungsleine, ist der Einstieg ins Wasser und das Baden auf eigene Gefahr gestattet. Ab dem rechten Bereich nach der Wasserbegrenzungsleine bis zum rechten Zaunende im Bereich des Bootsverleihes, sind der Ein- und Ausstieg bzw. das Baden und Springen, auch vom Bootsverleihsteg, nicht gestattet. Zuwiderhandlungen sind nicht zulässig und unterliegen nachstehendem Haftungshinweis. Achtung Uferkante!
Kantenbereich max. 60 cm Höhe, Absturzgefahr! Betreiberhaftungsausschluss,
Eigenhaftung. Eltern haften für Ihre Kinder! Das Baden, Schwimmen und Springen am und um den Bootssteg ist nicht gestattet. Die Wassermarkierungsleinen sind nicht zum Festhalten gedacht, nicht zu lösen und nicht artfremd (darauf hängend) zu nutzen. Nichtschwimmer bzw. Kinder mit Schwimmhilfen (Schwimmflügel-, bzw. Reifen sowie Rettungswesen und Schwimmmatratzen usw.), dürfen diesen Bereich nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen erlischt jegliche Haftung des Betreibers. Die Benutzung von Radio- und Tonwidergabegeräten, Musikinstrumenten sowie das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren sind nicht gestattet. Alkoholisierten Gästen kann
der Zutritt in das Bad verwehrt werden, bzw. können des Bades verwiesen werden. Das Einbringen von Gläsern und
Glasflaschen jeglicher Art ist nicht gestattet. § 6 Aufsicht Das Badpersonal führt die Aufsicht im Strandbad und hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Betreibung des Kiosks obliegt nicht der Badleitung. Besondere Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht sowie besonderer Öffnungszeiten übernimmt der jeweilige Pächter. § 7 Haftung Das Betreten sämtlicher
Badeanlagen sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen geschieht auf eigene
Gefahr. Bei Unfällen haftet die Gemeinde nur, wenn hinsichtlich der
Beschaffenheit der Anlagen oder wegen des Verhaltens des Badepersonals Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Gemeinde haftet
nicht für Schäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden. Die Gemeinde haftet auch nicht
für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Tiere, Umwelteinflüsse oder
höhere Gewalt entstehen. Unfälle sind unverzüglich dem Badleiter zu melden. Unterlassung oder Verspätung der Anzeige gehen zu Lasten des Geschädigten und schließen Schadensersatzansprüche aus. Für Kleidungsstücke, den
Inhalt von Taschen und andere persönliche Gegenstände sowie Wertsachen und
Geldbeträge haftet die Gemeinde nicht. Die Gemeinde haftet auch nicht für die in den Garderobenschränken eingeschlossen Kleidungsstücke und Wertgegenstände. Das Schließen dieser Schränke erfolgt nur durch die bezahlte Eintrittskarte. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie dem Aushang an den Schließfächern. Beim Verlassen des Strandbadgeländes und beim Überschwimmen bzw. Untertauchen des durch Bojen abgegrenzten Schwimmbereiches erlischt der Versicherungsschutz. Die Badleitung ist nicht zuständig für den Parkplatz und die Wartung und Reparatur der Parkuhren. Auskünfte können durch das Badpersonal erteilt werden. Zuständig für den Parkplatz sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Wandlitz. Wird die Benutzung des
Strandbades durch
Betriebsstörungen oder bei extremen Wetterlagen unterbrochen, wird kein
Schadensersatz geleistet. Jeder Besucher haftet für
Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung
oder Beschädigung am Bad oder an Dritten verursacht hat. Für Schäden, die von Kindern
verursacht werden, haften die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. § 8 Fundgegenstände Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Badpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. § 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die Haus- und Badeordnung vom 29.04.2004 tritt außer Kraft. Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2007 in Kraft. Wandlitz, Tiepelmann |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||