Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0555  

 
 
Betreff: Entgeltordnung, Haus- und Badeordnung für das Strandbad Wandlitz und Öffnungszeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Seelmacher, Susann
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
12.03.2007 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

1
Begründung / Erläuterung

Die Änderung der Entgeltordnung ist auf Grund der Anschaffung von weiteren Ausleihartikeln, wie Schwimmbretter  und Poolnudeln sowie die Durchführung von Schwimmkursen erforderlich. Auf Grund der Neuanschaffungen erfolgte die Vereinheitlichung des Pfandgeldes auf 5,00 €.

 

Des Weiteren wurde das Wort Sozialhilfeempfänger in Empfänger von Arbeitslosengeld II geändert.

 

Die beiliegende Haus- und Badeordnung wurde überarbeitet. Die geänderten Textstellen sind in Kursivschrift gekennzeichnet.

 

Öffnungszeiten:

 

Die Öffnungszeiten des Strandbades werden wie folgt festgelegt:

Vorsaison         10.00 bis 19.00 Uhr

Hauptsaison      9.00 bis 20.00 Uhr

Nachsaison      10.00 bis 19.00 Uhr

 

Die vorzeitige Schließung des Strandbades, bedingt durch Witterung, ist durch den Badleiter/Stellvertreter bei Vorliegen eines der nachfolgend genannten Kriterien zu entscheiden:

-       Wassertemperatur      unter 16 Grad Celsius

-      Lufttemperatur      unter 17 Grad Celsius

-     Sturm ab Windstärke 8

-      Dauerregen,

wenn nach der allgemeinen Wetterlage nicht oder nur mit eingeschränktem Badebetrieb zu rechnen ist.

 

Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt jeweils um 9.45 Uhr und 13.00 Uhr.

An Wochenenden und  Feiertagen ist sich an den Prognosen des deutschen Wetterdienstes zu orientieren

 

Über eine generelle Schließung entscheidet der Bürgermeister/ Hauptamt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 35 GO

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

50.000 €

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2007

50.000 €

57010.11000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. die Entgeltordnung                                                                      Anlage 1

 

  1. Haus- und Badeordnung                                                   Anlage 2

 

  1. Öffnungszeiten

Die  Entscheidung über Saisonbeginn/Saisonende ist abhängig von der allgemeinen Wetterlage und wird vom Bürgermeister getroffen.

 

 

 

 


                                                                                                                        Anlage 1

Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz

 

Auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 Punkt 15 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Wandlitz auf Ihrer Sitzung am 29.03.2007 die Entgeltordnung für die Nutzung des Strandbades Wandlitz.

 

§ 1

Eintritt

 

Für die Nutzung des Strandbades Wandlitz werden folgende Entgelte erhoben:

 

Kinder bis 4 Jahre                                                                            freier Eintritt

 

Kinder ab 5 Jahre                            täglich                                       1,00 €

                                                            u. an Feiertagen

 

Schüler, Auszubildende,             täglich                                       1,25 €

Studenten                                            u. an Feiertagen

 

Empfänger von Arbeitslosengeld

II                                                          täglich                                       1,50 €

Schwerbeschädigte und                        u. an Feiertagen

Schwerstbeschädigte                          

 

Erwachsene (ab 18 Jahre)                Montag - Freitag                       2,00 €

 

                                                Samstag/Sonntag/Feiertag                    3,00 €

                                                           

Familienkarte                                        Montag - Freitag                       5,50 €

(ab 2 Erwachsene und 2 Kinder)

                                                Samstag/ Sonntag/Feiertag                      7,50 €

                                                           

Saisonkarte                                          für die Monate                                    25,00 €

für Kinder, Schüler                         Juni, Juli und August

und Auszubildende bis 18 Jahre

 

Saisonkarte für Erwachsene                  für die Monate                                    40,00 €

                                                            Juni, Juli und August

 

Nutzung warme Dusche                                                               0,50 €

 

Schüler der Schulen in der Gemeinde Wandlitz                                   freier Eintritt

in Begleitung des Lehrers während des Sportunterrichts

 

 

 

 

Kindergruppe/Hort in Begleitung von Erziehern                                  freier Eintritt

der Kindertagesstätte in der Gemeinde Wandlitz während der Kita-/

Hortbetreuungszeiten-

 

 

Ausleihgebühren pro Stunde

 

1 Beach- Volleyball                     Ausleihe:                      2,00 € und Pfand: 5,00 €

 

1 Tischtennisschläger                   Ausleihe:                      1,00 € und Pfand: 5,00 €

und ein Tennisball

 

1 Paar Federballschläger            Ausleihe:                      1,00 € und Pfand: 5,00 €         

und ein Federball

 

1 Paar Schwimmflügel            Ausleihe:                      1,00 € und Pfand: 5,00 €

 

1 Schwimmbrett             Ausleihe                      2,00 € und Pfand: 5,00 €

 

1 Poolnudel                             Ausleihe                      1,00 € und Pfand: 5,00 €

 

1 Gesundheitsliege                      Ausleihe                      2,00 € und Pfand: 5,00 €

 

           

Mit der Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände in unbeschädigtem Zustand erfolgt an der Kasse die Rückzahlung des Pfandes.

 

                                                                        § 2

Schwimmkurse

 

pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit für                        3,00 €

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

(Die Gemeinde behält sich die Durchführung der Schwimmkurse vor.)

 

§ 3

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Die Entgeltordnung vom 29.04.2004 tritt außer Kraft.

Die Entgeltordnung tritt am 01.05.2007 in Kraft.

 

Wandlitz,

 

 

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Tiepelmann

Bürgermeister

 

Anlage 2

Haus- und Badeordnung des Strandbades Wandlitz

 

 

§ 1

Zweck der Haus- und Badeordnung

 

Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

 

§ 2

Badegäste

 

Die Benutzung des Strandbades Wandlitz ist grundsätzlich jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

 

Die Benutzung des Strandbades Wandlitz ist nur unter Nachweis einer gültigen Tageskarte erlaubt. Die Kontrolle obliegt dem Badpersonal. Personen ohne gültige Tageskarte werden aus dem Objekt verwiesen.

Das Übersteigen des Zaunes und das Betreten des Badeobjektes von den angrenzenden Seeseiten ist nicht gestattet.

Die Gemeinde kann Personen, die gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung grob verstoßen, zeitweilig oder dauernd den Zutritt zum Bad untersagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr.

 

Kinder unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

 

§ 3

Eintrittspreise

 

Die Eintrittspreise werden von der Gemeinde Wandlitz festgesetzt und durch Aushang bekannt gegeben.

 

§ 4

Öffnungszeiten und Kassenschluss

 

Die Öffnungszeiten des Bades werden am Eingang bekannt gemacht.

 

Der Einlass zum Baden endet eine halbe Stunde vor Beendigung der jeweiligen Öffnungszeit.

 

§ 5

Allgemeines Verhalten im Strandbad

 

Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit aufrecht erhalten und Belästigungen anderer Badegäste vermieden werden.

Die Anlagen und Einrichtungen des Strandbades sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden.

 

In den Umkleidegebäuden besteht Rauchverbot.

 

Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind nur zu deren Bestimmung zu nutzen und nicht zum Aufenthalt gedacht.

 

Allgemeiner Warnhinweis: (siehe § 7 Haftung)

Für Schwimmer gilt: Das Rutschen von der Badeinsel erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Springen von der Badeinsel Richtung landeinwärts und zu den Seiten ist nicht gestattet.

Das Springen vom 1-Meter und 3-Meter-Sprungturm erfolgt auf eigene Gefahr und das Springen von der Seebrücke ist im Bereich der Absperrung nicht gestattet.

Im künstlich bebauten Uferbereich bis zum Ende der Wasserbegrenzungsleine, ist der Einstieg ins Wasser und das Baden auf eigene Gefahr gestattet.

Ab dem rechten Bereich nach der Wasserbegrenzungsleine bis zum rechten Zaunende im Bereich des Bootsverleihes, sind der Ein- und Ausstieg bzw. das Baden und Springen, auch vom Bootsverleihsteg, nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen sind nicht zulässig und unterliegen nachstehendem Haftungshinweis.

Achtung Uferkante! Kantenbereich max. 60 cm Höhe, Absturzgefahr!

Betreiberhaftungsausschluss, Eigenhaftung. Eltern haften für Ihre Kinder!

 

Das Baden, Schwimmen und Springen am und um den Bootssteg ist nicht gestattet.

 

Die Wassermarkierungsleinen sind nicht zum Festhalten gedacht, nicht zu lösen und nicht artfremd (darauf hängend) zu nutzen. Nichtschwimmer bzw. Kinder mit Schwimmhilfen (Schwimmflügel-, bzw. Reifen sowie Rettungswesen und Schwimmmatratzen usw.), dürfen diesen Bereich nicht verlassen.

Bei Zuwiderhandlungen erlischt jegliche Haftung des Betreibers.

 

Die Benutzung von Radio- und Tonwidergabegeräten, Musikinstrumenten sowie das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren sind nicht gestattet.

 

Alkoholisierten Gästen kann der Zutritt in das Bad verwehrt werden, bzw. können des Bades verwiesen werden.

 

Das Einbringen von Gläsern und Glasflaschen jeglicher Art ist nicht gestattet.

 

§ 6

Aufsicht

 

Das Badpersonal führt die Aufsicht im Strandbad und hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

 

Die Betreibung des Kiosks obliegt nicht der Badleitung. Besondere Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht sowie besonderer Öffnungszeiten übernimmt der jeweilige Pächter.

§ 7

Haftung

 

Das Betreten sämtlicher Badeanlagen sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen haftet die Gemeinde nur, wenn hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlagen oder wegen des Verhaltens des Badepersonals Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden.

Die Gemeinde haftet auch nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Tiere, Umwelteinflüsse oder höhere Gewalt entstehen.

 

Unfälle sind unverzüglich dem Badleiter zu melden. Unterlassung oder Verspätung der Anzeige gehen zu Lasten des Geschädigten und schließen Schadensersatzansprüche aus.

 

Für Kleidungsstücke, den Inhalt von Taschen und andere persönliche Gegenstände sowie Wertsachen und Geldbeträge haftet die Gemeinde nicht.

 

Die Gemeinde haftet auch nicht für die in den Garderobenschränken eingeschlossen Kleidungsstücke und Wertgegenstände. Das Schließen dieser Schränke erfolgt nur durch die bezahlte Eintrittskarte. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie dem Aushang an den Schließfächern.

 

Beim Verlassen des Strandbadgeländes und beim Überschwimmen bzw. Untertauchen des durch Bojen abgegrenzten Schwimmbereiches erlischt der Versicherungsschutz.

 

Die Badleitung ist nicht zuständig für den Parkplatz und die Wartung und Reparatur der Parkuhren. Auskünfte können durch das Badpersonal erteilt werden.

Zuständig für den Parkplatz sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Wandlitz.

 

Wird die Benutzung des Strandbades durch  Betriebsstörungen oder bei extremen Wetterlagen unterbrochen, wird kein Schadensersatz geleistet.

 

Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung am Bad oder an Dritten verursacht hat.

Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, haften die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.

 

 

§ 8

Fundgegenstände

 

Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Badpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 9

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Die Haus- und Badeordnung vom 29.04.2004 tritt außer Kraft.

Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2007 in Kraft.

 

 

 

Wandlitz,

 

 

 

Tiepelmann