Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Der öffentlich – rechtliche Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kita- Gesetz zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz wurde nicht abgeschlossen. Deshalb hat ab 1. Januar 2007 der Landkreis in seiner Funktion als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgaben nach dem Kita- Gesetz übernommen. Die z. Zt. gültige Satzung wurde am 16.6.2005 beschlossen. In dieser Satzung werden u.a. die Zulassung von Tagespflegepersonen, die Beantragung und Vermittlung von Tagespflegeplätzen, die Finanzierung sowie die Erhebung von Eltern- und Essengeldbeiträgen geregelt. Die Zuständigkeit liegt dafür ab Januar beim Landkreis. Mit der Übernahme der Aufgaben durch den Landkreis wird der Gemeinde als Träger von kommunalen Kindereinrichtungen pro belegten Platz ein Zuschuss von mindestens 84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtungen gewährt. Dieser Zuschuss ist wesentlich höher als der Zuschuss, der bis 31.12.2006 pauschal für jedes in der Gemeinde lebende Kind von 0-12 Jahren gezahlt wurde (1088 €/Kind/Jahr). Aus diesen Gründen muss die Gebührensatzung den neuen rechtlichen Bedingungen angepasst werden, da eine Kostenüberschreitung unzulässig ist. D.h., die Beiträge dürfen nicht über den bei der Gemeinde verbleibenden Kosten liegen. Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage des § 17 Kita- Gesetzes vom Träger von Kindertageseinrichtungen festgelegt und erhoben. Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Einkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Gemeinden können als Träger von Einrichtungen die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühr erheben. In der vorliegenden Satzung wird die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten in Kindertagesstätten geregelt. Zur Erarbeitung der neuen Gebührensatzung wurden auf der Grundlage der 2005 und 2006 tatsächlich entstandenen Kosten in den kommunalen Kindertagesstätten die Höchstbeiträge kalkuliert *(siehe Anlage Kalkulation). Höchstbeiträge neu Höchstbeiträge bisher Krippe 230,00 € 390,00 € Kindergarten 130,00 € 270,00 € Hort 80,00 € 230,00 € Folgende Änderungen wurden vorgenommen: (ab Ziffer 2 in der Satzung kursiv dargestellt)
Die Kreisumlage 2007 wurde gegenüber 2006 um 884.700€ auf 5.808.190€ erhöht. Der Zuschuss des Landkreises an die Gemeinde Wandlitz als Träger von Kindereinrichtungen betrug 2006 für die kommunalen Einrichtungen 799.083 €, dieser Zuschuss wurde 2007 auf 1.783.000 € erhöht. Daraus ergibt sich vorerst eine Minderbelastung für 2007 von 99.217 € für die Gemeinde Wandlitz. Durch die sinkenden Elternbeiträge wird der Gemeindehaushalt zusätzlich aber mit 148.602 € belastet. Insgesamt ergibt sich daraus ein Minus von 49.385 €. Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport und des Jugendamtes des Landkreises Barnim wurden folgende Änderungen und Ergänzungen in die Satzung eingearbeitet: 1. Abstellen des Betreuungsumfangs von täglich auf tägliche und wöchentliche Betreuungszeit. 2. § 2 wurde ergänzt: Geschwisterkinder sind nach Möglichkeit in einer Einrichtung zu betreuen. 3. § 7Abs. 5 wurde ergänzt: Auf Nachweis werden die tatsächlichen Kosten für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht, max. bis zu einer Höhe von 30% der Einkünfte. 4. Die zu erhebenden Elternbeiträge für Kinder im Alter bis zu drei Jahren entsprachen nicht dem Erfordernis der Sozialverträglichkeit, sie lagen über den Betrag, welcher für Geringverdienende zumutbar war, deshalb Reduzierung des Elternbeitrages bei einem anrechenbaren Einkommen von 1.300,00 € auf 39,00 €. Gesetzliche Grundlagen §§ 5, 35 und 75 Gemeindeordnung Land Brandenburg § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz einschließlich der Gebührentabelle. Anlagen: 1 Satzung einschließlich Gebührentabelle 2 Kalkulation und Vergleich Betriebskosten 2005/2006 zur Feststellung der Höchstbeiträge 3 Übersichten der zu erwartenden Einnahmen 4 Einkommensstatistik 5 Entwicklung des Zuschusses der Gemeinde Wandlitz 6 Vergleich alte und neue Gebühren
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |