Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0549  

 
 
Betreff: Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangebote und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaAktenzeichen:511500
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
05.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
05.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
20.03.2007 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
06.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
07.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
12.03.2007 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2007-Satzungsentwurf zur Vorlage GV Stand 6.2.07
2007- Gebührentabelle Satzungsentwurf Stand 6.2.07
070215-Uebersicht_zu_den_zu_erwartenden_Einnahmen
2007 Kalkulation und Vergleich der Betriebskosten 2005 u.2006 zur Feststellung des Höchstbeitrages Eltern
2007-Entwicklung des Zuschusses der Gemeinde
2007- Vergleich alte-neue Satzung Gebühren

Der öffentlich – rechtliche Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kita- Gesetz zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz wurde nicht abgeschlossen
Begründung / Erläuterung

Der öffentlich – rechtliche Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kita- Gesetz zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz wurde nicht abgeschlossen. Deshalb hat ab 1. Januar 2007 der Landkreis in seiner Funktion als Träger der öffentlichen Jugendhilfe  die Aufgaben nach dem Kita- Gesetz übernommen.

 

Die z. Zt. gültige Satzung wurde am 16.6.2005 beschlossen. In dieser Satzung werden u.a.  die Zulassung von Tagespflegepersonen, die Beantragung und Vermittlung von Tagespflegeplätzen, die Finanzierung sowie die Erhebung von Eltern- und Essengeldbeiträgen geregelt. Die Zuständigkeit liegt dafür ab Januar beim Landkreis.

 

Mit der Übernahme der Aufgaben durch den Landkreis wird der Gemeinde als Träger von kommunalen Kindereinrichtungen pro belegten Platz ein Zuschuss von mindestens 84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtungen gewährt.

Dieser Zuschuss ist wesentlich höher als der Zuschuss, der bis 31.12.2006 pauschal für jedes in der Gemeinde lebende Kind von 0-12 Jahren gezahlt wurde (1088 €/Kind/Jahr).

 

Aus diesen Gründen muss die Gebührensatzung den neuen rechtlichen Bedingungen angepasst werden, da eine Kostenüberschreitung unzulässig ist. D.h., die Beiträge dürfen nicht über den  bei der Gemeinde verbleibenden Kosten liegen.

 

Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage des § 17 Kita- Gesetzes vom Träger von Kindertageseinrichtungen festgelegt und erhoben. Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Einkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Gemeinden können als Träger von Einrichtungen die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühr erheben.

 

In der vorliegenden Satzung wird die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten in Kindertagesstätten geregelt.

Zur Erarbeitung der neuen Gebührensatzung wurden auf der Grundlage der 2005 und 2006 tatsächlich entstandenen Kosten in den kommunalen Kindertagesstätten die Höchstbeiträge kalkuliert *(siehe Anlage Kalkulation).

 

                        Höchstbeiträge neu                              Höchstbeiträge bisher

Krippe                         230,00 €                                  390,00 €

Kindergarten                130,00 €                                  270,00 €

Hort                             80,00 €                                  230,00 €

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen: (ab Ziffer 2 in der Satzung kursiv dargestellt)

  1. Alle Punkte die Tagespflege betreffend wurden herausgenommen.

 

  1. Im § 2 Aufnahme von Kindern wurde zusätzlich aufgenommen,  - für die Aufnahme in einer kommunalen Kindertagesstätte sind die Bedarfsbestätigung durch das Jugendamt und das Vorliegen des Rechtsanspruchs erforderlich.

 

  1. § 3 Elternbeitrag regelt im  Abs. 6 die neuen Ermäßigungen für das zweite und jedes weitere Kind. So betragen die ermittelten Gebühren für das 2. Kind 85 %  (alt 80%)und für das dritte Kind 70 % (alt 65%). Bei  jedem weiteren Kind ermäßigt sich der Beitrag um 15 %.  Dabei werden die Kinder berücksichtigt, die eine Kindertagesstätte besuchen.

 

  1. § 7 Anrechenbares Einkommen ist neu definiert. Berücksichtigt wurde u.a., dass erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nicht absetzbar sind Abs. (3) u. (5) und im Abs. (8) wurde aufgenommen, dass Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII den Mindestbeitrag bezahlen- dies wurde bisher gesondert mit dem Landkreis vereinbart.

 

  1. § 10 Besucherkinder - max. für 20 Tage, hier wird die Betreuung nicht mehr ausschließlich  nur während der Kernzeit vorgesehen. Es gibt keine Einschränkung im Hort- bisher war die Tätigkeit in einer AG Voraussetzung für die Betreuung, die Kosten werden  je Stunde erhoben(kein Pauschalbeitrag mehr).

 

  1. Der Mindestbetrag liegt bei einer täglichen Betreuungszeit von    6 Stunden (100 %) für Kinder im Krippenbereich bei 17 €, im Kindergartenbereich bei 15 € vorher 17 €.  Der Höchstsatz beträgt  230 € im Krippenbereich sowie 130 € im Kindergartenbereich. 

 

  1. Der Mindestbeitrag im Hortbereich liegt  bei 12 € bei einer täglichen Betreuungszeit von 4 Stunden (100 %) der Höchstsatz ist mit 80 € festgelegt.

 

Die Kreisumlage 2007 wurde gegenüber 2006 um 884.700€ auf 5.808.190€ erhöht. Der Zuschuss des Landkreises an die Gemeinde Wandlitz als Träger von Kindereinrichtungen betrug 2006 für die kommunalen Einrichtungen 799.083 €, dieser Zuschuss wurde 2007 auf 1.783.000 € erhöht. Daraus ergibt sich vorerst eine Minderbelastung für 2007 von 99.217 € für die Gemeinde Wandlitz. Durch die sinkenden Elternbeiträge wird der Gemeindehaushalt zusätzlich aber mit 148.602 € belastet. Insgesamt ergibt sich daraus ein Minus von 49.385 €.

 

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport und des Jugendamtes des Landkreises Barnim wurden folgende Änderungen und Ergänzungen in die Satzung eingearbeitet:

1.         Abstellen des Betreuungsumfangs von täglich auf tägliche und wöchentliche Betreuungszeit.

2.         § 2 wurde ergänzt: Geschwisterkinder sind nach Möglichkeit in einer Einrichtung zu betreuen.

3.         § 7Abs. 5 wurde ergänzt: Auf Nachweis werden die tatsächlichen Kosten für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht, max. bis zu einer Höhe von 30% der Einkünfte.

4.   Die zu erhebenden Elternbeiträge für Kinder im Alter bis zu drei Jahren entsprachen nicht       dem Erfordernis der Sozialverträglichkeit, sie lagen über den Betrag, welcher für       Geringverdienende zumutbar war, deshalb Reduzierung des Elternbeitrages bei einem       anrechenbaren Einkommen von 1.300,00 € auf 39,00 €.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 5, 35 und 75 Gemeindeordnung Land Brandenburg

§ 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

601.378,33

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2007

752.790

46410.-46450. 11000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz einschließlich der Gebührentabelle.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

1 Satzung einschließlich Gebührentabelle

2 Kalkulation und Vergleich Betriebskosten 2005/2006 zur Feststellung der Höchstbeiträge

3 Übersichten der zu erwartenden Einnahmen

4 Einkommensstatistik

5 Entwicklung des Zuschusses der Gemeinde Wandlitz

6 Vergleich alte und neue Gebühren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2007-Satzungsentwurf zur Vorlage GV Stand 6.2.07 (27 KB)    
Anlage 1 2 2007- Gebührentabelle Satzungsentwurf Stand 6.2.07 (10 KB)    
Anlage 3 3 070215-Uebersicht_zu_den_zu_erwartenden_Einnahmen (13 KB)    
Anlage 6 4 2007 Kalkulation und Vergleich der Betriebskosten 2005 u.2006 zur Feststellung des Höchstbeitrages Eltern (115 KB)    
Anlage 4 5 2007-Entwicklung des Zuschusses der Gemeinde (4 KB)    
Anlage 5 6 2007- Vergleich alte-neue Satzung Gebühren (10 KB)