Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Für das vorliegende Vorhaben wurde bereits im Jahr 2002 eine befristete Baugenehmigung für 5 Jahre erteilt. Der Holzprodukthandel wird seitdem betrieben. Der Betreiber beantragt nunmehr eine unbefristete Baugenehmigung. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Errichtung eines Verkaufsbüros sowie einer Ausstellungsfläche für einen Holzprodukthandel zu. Anlagen: 2 Seiten A 4 |
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