Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0542  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Obersee", Ortsteil Lanke
Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3, 4 und 4a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.03.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.03.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am  14.9.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2005-0366 beschlossen, die öffentliche Auslegung des o.g. Entwurfes des Bebauungsplanes „Am Obersee“ für den Ortsteil Lanke durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 25 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

23 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben sich geäußert.  Aus der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Die Abwägungsunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen erläutert

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3(2) Gemeindeordnung

§ 1 (7) BauGB

§§ 3,4 u. 4a BauGB

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Am Obersee“ zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes  „Am Obersee“ eingearbeitet werden.

 

Anlagen:

Anlagen: