Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14.9.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2005-0366 beschlossen, die öffentliche Auslegung des o.g. Entwurfes des Bebauungsplanes „Am Obersee“ für den Ortsteil Lanke durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 25 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 23 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben sich geäußert. Aus der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Die Abwägungsunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen erläutert Gesetzliche Grundlagen § 3(2) Gemeindeordnung § 1 (7) BauGB §§ 3,4 u. 4a BauGB Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Am Obersee“ zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Obersee“ eingearbeitet werden. Anlagen: |
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