Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 29.06..2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0461 beschlossen, die öffentliche Auslegung des o.g. Entwurfes des Grünordnungsplanes als Satzung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 20 Träger öffentlicher Belange sowie der Eigentümer des Wandlitzsees schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 17 Träger öffentlicher Belange sowie der Eigentümer haben sich geäußert , 10 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. Zudem liegen zwei Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vor. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Die Abwägungsunterlagen werden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert Gesetzliche Grundlagen § 3(2) Gemeindeordnung § 1(7) BauGB §§ 3, 4, 4a BauGB Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung „Wandlitzsee“ zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung „Wandlitzsee“ eingearbeitet werden. Anlagen:
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