Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es ist die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischgebiet dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Maßgebend ist hierbei die tatsächlich vorhandene, prägende Bebauung. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das beantragte Bauvorhaben städtebaulich vertretbar so dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung §§ 34 u. 36 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau. Anlagen: ( 6 Seiten) Bauantragsunterlagen |
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