Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2006-0230  

 
 
Betreff: Neubau eines Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau
Gemarkung Basdorf, Flur 6, Flurstück 49, Prenzlauer Str. 32
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 6340041/06
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Es ist die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau geplant
Begründung / Erläuterung

 

Es ist die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau geplant.

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischgebiet dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Maßgebend ist hierbei die tatsächlich vorhandene, prägende Bebauung.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das beantragte Bauvorhaben städtebaulich vertretbar so dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

§§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung

§§ 34 u. 36 Baugesetzbuch (BauGB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Wohnnutzung und Lageranbau.

 

Anlagen: ( 6 Seiten)

Anlagen:    ( 6 Seiten)

 

Bauantragsunterlagen