Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück an der Landesstraße Bernauer Damm/ Paul- Engel- Str. 17 ein Imbisswagen aufzustellen. Das Grundstück befindet sich in der Siedlung Gorinsee. Vorhaben in dieser Siedlung sind nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Die Siedlung ist vorwiegend von Wohnhäusern, aber auch noch von Wochenendhäusern geprägt. Eine Aufstellung des Imbisswagens beeinträchtigt aus der Sicht der Gemeindeverwaltung das Ortsbild in der Siedlung nachteilig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Aufstellung des Imbisswagens ab. Anlagen: 2 Seiten A 4 |
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