Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2006-0227  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zur "Gestaltungssatzung Schönerlinde" in der Gemarkung Schönerlinde
Flur 5; Flurstück 293, Berliner Allee 22
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 634000
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der „Gestaltungssatzung Schönerlinde“
Begründung / Erläuterung

 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der „Gestaltungssatzung Schönerlinde“. Die Farbe der Fassade ist dem Ortscharakter anzupassen. Zulässig sind grundsätzlich Grautöne von weißgrau bis hellgrau, sandfarbene Töne sowie gedämpfte Pastellfarben.

 

Im vorliegenden Fall ist es geplant, die gesamte Fassade in einem terrakotta Farbton (siehe Anlage) zu streichen.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Abweichung städtebaulich nicht vertretbar, da hinsichtlich der Fassade negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind und die Zielsetzung der Gestaltungssatzung gefährdet ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. § 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

§ 3 Zuständigkeitsordnung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Abweichung von der Festsetzung

(§ 5 Abs. 6.1 – Farbgebung) der Gestaltungssatzung Schönerlinde ab.

 

Anlagen: (4 Seiten)

Anlagen:  (4 Seiten)

 

Abweichungsantrag