Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das o.g. Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehmannstraße“. Der Bebauungsplan setzt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 fest. Diese darf gem. § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch Garagen, Stellplätze sowie ihre Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um bis zu 25 % überschritten werden. Insgesamt wäre somit eine maximale GRZ von 0,25 zulässig, dies entspricht einer zusätzlichen Grundfläche von 42,25 m² und einer maximal zulässigen Gesamtfläche von 211,25 m². Der durch das geplante Wohnhaus überdeckte Anteil des Baugrundstückes beträgt 0,19, dies entspricht einer bebauten Fläche von 162,13 m². Die geforderte GRZ wird eingehalten. Die maximal zulässige GRZ von 0,25 wird durch die Nebenanlagen (Doppelgarage und vorhandene Trafostation) überschritten. Die Nebenanlagen überdecken 80,05 m² der Grundstücksfläche. Insgesamt wären somit 29 % des Grundstückes versiegelt, dies entspricht einer Grundstücksfläche von 242,18 m². Die maximal zulässige Versiegelung des Baugrundstückes wird um ca. 31 m² überschritten. Die beantragte Befreiung von der maximal zulässigen GRZ ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf die hohe Überschreitung städtebaulich nicht vertretbar. Es sind negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Zu berücksichtigten ist darüber hinaus auch die Tatsache, dass es sich beim vorliegenden Bauantrag um das zweite Bauvorhaben im Plangebiet „Lehmannstraße“ handelt. Insgesamt sollen dort 11 Einfamilienhäuser entstehen. Gesetzliche Grundlagen § 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Die Befreiung von der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) wird nicht erteilt. Anlagen: (6 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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