Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaues an den bestehenden Getränkemarkt auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg 8a, Flur 2, Flurstück 1011 vor. Die Verkaufsfläche soll um 199,10 m² von derzeit 206,16 m² auf 405,26 m² erweitert werden. Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück als gemischte Baufläche dargestellt. Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung noch im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach den Voraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Errichtung eines Anbaues an den bereits bestehenden Getränkemarkt ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 3 Abs. 2 und § Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung des bereits bestehenden Getränkemarktes auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 2, Flurstück 1011. Anlagen: (3 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |