Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0501  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage "Alte Lindenstraße" OT Zerpenschleuse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
21.08.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.08.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.09.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Die gegenwärtig vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Holzmasten der E
Begründung / Erläuterung

Die gegenwärtig vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Holzmasten der E.ON e.dis AG.

Diese Holzmasten weisen  im Erdreich Fäulnisbefall auf. Die Standfestigkeit ist für weitere  Jahre nicht gewährleistet. Nach Aussage der E-ON e.dis AG ergibt sich ein Mastalter von mehr als 40 Jahren. Die im Einsatz befindlichen HQL- Leuchten haben einen geringen  Leuchtenwirkungsgrad. Es ist kein optimierter Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d.h. es ergeben sich hohe Energiekosten. Auf Grund der  Vorschaltkonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden.

 

Es entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarben bzw. die Farbwiedergabe  der DIN 5044, EN 13201 bzw. den Richtlinien für Geh- und Radwege.

 

Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaupflichtig. Erschließungsrechtlich ist die „Alte Lindenstraße ein Anliegerstraße. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtungsanlage im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit diesem vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Gemeindeordnung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für Erschließungsstraßen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

16.000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

13.000

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2006

 17.000

67000.96000

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der „ Alte Lindenstraße“ vorzunehmen.

 

  1. Den Leuchtentyp  SFL „ Erika“ Model 1201 Farbe moosgrün zu verwenden.

 

  1. Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für die Beleuchtungsanlage beträgt  voraussichtlich ca.  0,40  €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Anlagen:

Anlagen: