Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die gegenwärtig vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Holzmasten der E.ON e.dis AG. Diese Holzmasten weisen im Erdreich Fäulnisbefall auf. Die Standfestigkeit ist für weitere Jahre nicht gewährleistet. Nach Aussage der E-ON e.dis AG ergibt sich ein Mastalter von mehr als 40 Jahren. Die im Einsatz befindlichen HQL- Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad. Es ist kein optimierter Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d.h. es ergeben sich hohe Energiekosten. Auf Grund der Vorschaltkonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden. Es entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarben bzw. die Farbwiedergabe der DIN 5044, EN 13201 bzw. den Richtlinien für Geh- und Radwege. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaupflichtig. Erschließungsrechtlich ist die „Alte Lindenstraße ein Anliegerstraße. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtungsanlage im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit diesem vorliegenden Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Gemeindeordnung Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für Erschließungsstraßen Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Anlagen: |
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