Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2006-0171  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "An der Birkenstraße", Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Flurstück 387 und 490
Neubau eines Einfamilienhauses
hier: Befreiung von den Festsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 6340007/06
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
24.04.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.05.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.05.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Gemarkung Schönwalde, setzt u. a. fest, dass Pultdächer unzulässig sind.

 

Bei der beantragten Dachkonstruktion handelt es sich um eine Pultdachkonstruktion mit einem Dachflächenversatz von 1,20 m.

Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch den beantragten Befreiungstatbestand die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Befreiung ist als städtebaulich vertretbar einzuschätzen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

§ 31 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Planfestsetzung, dass Pultdächer unzulässig sind.

Anlagen:

Anlagen:

 

3 Seiten A 4