Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Gemarkung Schönwalde, setzt u. a. fest, dass Pultdächer unzulässig sind. Bei der beantragten Dachkonstruktion handelt es sich um eine Pultdachkonstruktion mit einem Dachflächenversatz von 1,20 m. Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch den beantragten Befreiungstatbestand die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Befreiung ist als städtebaulich vertretbar einzuschätzen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Planfestsetzung, dass Pultdächer unzulässig sind. Anlagen: 3 Seiten A 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||