Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Information von Frau Bornkessel: Klagen zurückgezogen, aber in die Satzung muss zusätzlich eine Höhenbegrenzung für zukünftige Gebäude eingearbeitet werden, da Bedenken von TÖP zur Genehmigungsfähigkeit geäußert wurden. Vorschlag des Ortsteilbeirates: Unterscheidung zwischen Gebäudehöhe für eine Gaststätte und Ferienbungalows. Die Formulierung ist mit dem Planer abzustimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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