Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung
gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Frau Kopischke
erläutert die Beschlussvorlage.
Der Ortsbeirat Basdorf empfiehlt der Beschlussvorlage
zuzustimmen.