Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
- den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
- dass
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die Schuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
- dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
- dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im
Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.
Gesetzliche Grundlage:
§§
102 ff des Brandenburgischen Schulgesetzes
Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig die Variante C.