Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im
Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
- Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu
setzen.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt.