Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Pawlowski weist darauf hin, dass die Zuordnung der Triftstraße als Haupterschließungsstraße nur nach Satzung( 2004) erfolgt. Unbedingt Informationen zur Baumaßnahme für die Bürger im Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz veröffentlichen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1.BA - Triftstraße (ab d. befestigt.Bereich in Höhe der Parkstraße bis zur Langen Straße) 2.BA - Lange Straße (von der Anbindung Prenzlauer Chaussee/B 109 bis zur Triftstraße) 3. Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 3 gebildet. Dert Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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