Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes
„Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 3 Abs.
2 und 3 i.V.m. § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 4 BauGB
i.V.m. § 13 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger
öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und
Anregungen vorgebracht werden können.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 3 Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden kann.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.