Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Anerkennung als "Staatlich anerkannter Erholungsort"  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde
Datum: Mi, 02.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0116 Anerkennung als "Staatlich anerkannter Erholungsort"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HA_Hauptamt

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

Frage : Liegt Schönwalde im Kontext zu Lanke, Stolzenhagen, Wandlitz, Prenden und Zerpenschleuse nicht in einer landschaftlich bevorzugten Lage innerhalb des Naturparks Barnim ? Wenn nicht dann bitte Begründung.

Beschluss:

Beschluss:

 Der Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.

 

Ergänzung zur Beschlussvorlage  : mit OT Schönwalde angenommen

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0