Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Schönwalde, Siedlung Gorinsee  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde
Datum: Mi, 02.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0099 Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Schönwalde, Siedlung Gorinsee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Wortbeiträge : Herr Baumann (EDIS) führt aus, dass die Kabel gegenüber dem Plan ( zur Errichtung der Leuchten) bei fast allen Straßen am Gorinsee auf der gegenüberliegenden  Straßenseite verlegt worden sind. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sei es ratsam, die Leuchten jeweils auf der Straßenseite zu errichten, wo die Kabelstränge laufen.

 

Die DIN gerechte Ausleuchtung ( nach DIN 5044) führe zu einer Beleuchtung wie auf dem Potsdamer Platz inmitten von Berlin. Eine solche Beleuchtung sei für den Gorinsee nicht erforderlich. Mit einer DIN –Unterschreitung bis zu 20 % träte erstens keine für das Auge wahrnehmbare nennenswerte Minderausleuchtung ein, aber eins spürbare Kostenersparnis. Außerdem sei die DIN 5044 gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, so das eine Unterschreitung auch von daher möglich wäre.

Beschluss:

Beschluss:

 

Ergänzung zum Beschlusstext :

 

 

Ergänzung Beschlusstext :

 

„ Mit der Maßgabe :

a)      die Leuchten sind im Zusammenhang mit den 1997 bereits verlegten Kabeln zu erstellen ;

b)      Leuchtenabstand ist zu erweitern auf 40 bis 45 m

Begründung : Unterschreitung der DIN 5044 zulässig und ausreichend.

 

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass

-   die Ausschreibung der Baumaßnahme im  II. Quartal und der Bau der Beleuchtung im III. Quartal

     2004 erfolgen soll.

-   zwei Abschnitte zu bilden sind.

-  der in der Einwohnerversammlung am 26.04.2004 ausgewählte Lampentyp „SLF Pilzleuchte „ zur        

     Anwendung  kommen soll.

-  die anfallenden Kosten für den Bau der Beleuchtung entsprechend der Satzung nach KAG

     auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0