Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 1. Ausübung eines Vorkaufsrechtes für einen Erbbaurechtsvertrag im OT Klosterfelde und 2. Neuvergabe des Grundstückes im Erbbaurecht  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0562 1. Ausübung eines Vorkaufsrechtes für einen Erbbaurechtsvertrag im OT Klosterfelde und
2. Neuvergabe des Grundstückes im Erbbaurecht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:K_Liegenschaften
    HA_Hauptamt
   Bgm

Herr Borchert berichtet, dass in der OB Sitzung von Klosterfelde gerade mit 5-mal ja und 1-mal nein entschieden wurde die Beschlussvorlage anzunehmen.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Veräußerung des Erbbaurechtsvertrag über das FS 811/1 der Flur 3 in Klosterfelde.

Das Objekt wird nach Abwicklung des Erbbaurechtsvertrages zu aktuellen Konditionen im Wege einer Ausschreibung neu im Erbbaurecht vergeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0