Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert berichtet, dass in der OB Sitzung von Klosterfelde gerade mit 5-mal ja und 1-mal nein entschieden wurde die Beschlussvorlage anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Veräußerung des Erbbaurechtsvertrag über das FS 811/1 der Flur 3 in Klosterfelde. Das Objekt wird nach Abwicklung des Erbbaurechtsvertrages zu aktuellen Konditionen im Wege einer Ausschreibung neu im Erbbaurecht vergeben. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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