Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauung von Wald, feuchten Wiesen und Niederungen in der Gemeinde Wandlitz nach den Erfahrungen mit Starkregenereignissen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV
TOP: Ö 10
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 19.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:39
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0541 Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauung von Wald, feuchten Wiesen und Niederungen in der Gemeinde Wandlitz nach den Erfahrungen mit Starkregenereignissen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm

Über die Problematik wurde intensiv diskutiert. Frau Bornkessel verwies nochmals auf das Brandenburger Wassergesetz und damit verbunden auf die Verpflichtung jedes Grundstückseigentümers, das Regenwasser auf seinem jeweiligen Grundstück zu versickern und dies auch im Zuge von Baugenehmigungsverfahren rechnerisch und technisch nachzuweisen. Dies wurde durch Herrn Dombrowski und Herrn Voigt bestätigt. Herr Voigt, welcher in seiner Eigenschaft als Architekt genau diese Nachweise führen muss, führte aus, dass für Starkregenereignisse wie 2022 keine Berechnungsgrundlagen vorliegen. Die Diskussion wurde dahin geführt, dass eher ein großräumiges Regenwasserkonzept zielführend sein könnte.

 

Hr. Striegler unterstreicht, dass die Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen nicht der aktuell entwässerte Zustand der Gegend, sondern der hydrologische Zustand vor der Entwässerung durch Melorationsbetriebe und später durch den Wasser- u. Bodernverband sein muss.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Frau Bierwirth beantragte, den Beschluss + Ergänzung der Verwaltung + Ergänzung der Fraktion erneut der GV vorzulegen.

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1