Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Über die Problematik wurde intensiv diskutiert. Frau Bornkessel verwies nochmals auf das Brandenburger Wassergesetz und damit verbunden auf die Verpflichtung jedes Grundstückseigentümers, das Regenwasser auf seinem jeweiligen Grundstück zu versickern und dies auch im Zuge von Baugenehmigungsverfahren rechnerisch und technisch nachzuweisen. Dies wurde durch Herrn Dombrowski und Herrn Voigt bestätigt. Herr Voigt, welcher in seiner Eigenschaft als Architekt genau diese Nachweise führen muss, führte aus, dass für Starkregenereignisse wie 2022 keine Berechnungsgrundlagen vorliegen. Die Diskussion wurde dahin geführt, dass eher ein großräumiges Regenwasserkonzept zielführend sein könnte.
Hr. Striegler unterstreicht, dass die Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen nicht der aktuell entwässerte Zustand der Gegend, sondern der hydrologische Zustand vor der Entwässerung durch Melorationsbetriebe und später durch den Wasser- u. Bodernverband sein muss. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Abstimmungsergebnis:
Frau Bierwirth beantragte, den Beschluss + Ergänzung der Verwaltung + Ergänzung der Fraktion erneut der GV vorzulegen.
Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 |
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