Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Guse hatte beim Tiefbauamt angefragt, ob es schon einen Durchführungsvertrag mit einer zeitlichen Schiene gibt. Sie bittet um Beantwortung bis zur GV.
Frau Guse beantragt folgende Änderungen: - S. 24 unter 1.5.3 zum Thema Baumschutz: 1. Satz belassen, Sätze 2 und 3 streichen - S. 26 zum Thema Regenwasser: Ergänzung „Unbelastetes Regenwasser ist auf dem Grundstück zwischenzuspeichern und zur Bewässerung oder zur Versickerung zu verwenden.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ergänzungen
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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