Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Zwischen dem Vorhabenträger und der AG Kirchstraße wurde vereinbart, dass die Punkte (außer Änderung der Zufahrt, die im Erbbaupachtvertrag geregelt wird) in einem städtebaulichen Vertrag Niederschlag finden. Der Städtebauliche Vertrag soll mit Unterschrift bis zur GV vorliegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Blockabstimmung: einstimmig
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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