Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit Begründung soll dem A2 zur Kenntnis gegeben werden.
Frau Braune erfragt, ob bereits weitere Anträge dieser Art vorliegen. Das ist der Fall, für Zerpenschleuse.
Der Vorsitzende lässt die Variante B abstimmen, also mit dem Verweis auf die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „L 100“ zu versagen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage auf Monofuß auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 177, Flur 4, Flurstück 2030
a) zu erteilen
oder
b) mit dem Verweis auf die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „L 100“ zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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