Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Anfragen von Gemeindevertretern  

 
 
Sondersitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Mi, 24.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

Frau Berbig erkundigt sich, wie unterbunden werden kann, dass in Ausschusssitzungen nicht autorisierte Fotos von Gemeindevertretern gemacht werden.

 

Herr U. Liebehenschel erklärt, dass laut Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz über die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufzeichnungen abgestimmt werden muss. Unterbleibt diese Abstimmung, greift das Recht am eigenen Bild und man darf nicht fotografiert werden.

 

Herr Bury stellt klar, dass Herr Borchert nicht von der gesamten Sitzung ausgeschlossen werden soll, sondern lediglich vom Tagesordnungspunkt „Aussprache und Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister“. Er verweist auf § 53 Abs. 3 BbgKVerf i.V.m. § 22 BbgKVerf, demnach darf Herr Borchert an diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen.

 

Frau Hoyer bezieht sich auf die drohende Energiekrise und erfragt, wann und in welchem Rahmen über den Umgang mit dieser gesprochen wird.

 

Herr Borchert berichtet, dass in die nächste ordentliche Sitzung am 08.09. eine noch nicht abschließende Auflistung der bislang vorbereiteten Maßnahmen im Sinne des Zivilschutzes eingebracht wird.

 

Herr Hintze stellt eine Nachfrage zur Verteilung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht an alle Gemeindevertreter, woraufhin Herr Borchert erklärt, dass es sich dabei um eine Kommunikation zwischen Herrn Bury und der Kommunalaufsicht handelt und die Verwaltung diese ohne Auftrag nicht weiterleitet. Herr Bury erteilt daraufhin sein Einverständnis zur Weiterleitung der Stellungnahme an alle Gemeindevertreter.

 

Herr Brauer erörtert Probleme in der Kommunikation zwischen der Ortswehrführung Klosterfelde und dem Bürgermeister, Anfragen per E-Mail würden nicht beantwortet werden. Er wünscht sich daher eine sachliche und konstruktive Aussprache.

 

Herr Borchert gibt den Hinweis, dass durchaus diskutiert und gesprochen werden kann, aber dass Form und Respekt gewahrt bleiben müssen. Er führt weiter aus, er hat der Ortswehrführung bereits geantwortet.

 

Frau Bohnebuck berichtet aus einem Artikel aus dem Amtsblatt, der sich mit dem Wasserspielplatz am Wandlitzsee befasst. Sie fragt, ob die Verwaltung während der Hitzewelle auch andere Initiativen wie Wasserspender am Rathaus für Bürger eingeführt hat.

 

Herr Borchert erklärt, dass das Strandbad währenddessen für alle Bürger frei zugänglich war. Er berichtet, dass in der Meldestelle ein Kühlschrank mit Wasser aufgestellt und Wasser verteilt wurde.

 

Herr Braun ergänzt zur Handhabung im Rathaus, dass bei einer Raumtemperatur ab

30 °C Ventilatoren in den Büros betrieben werden. Ab einer Raumtemperatur von 35 °C gilt die Arbeitsschutzverordnung die besagt, dass dieser Arbeitsraum nicht mehr als solcher genutzt werden darf. Die Folge daraus ist ein alternativer Arbeitsraum, wenn dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich ist, wird angeordnet dass der Mitarbeiter unter voller Anerkennung der Dienstzeit nach Hause geschickt wird.

 

Frau Guse verweist auf ihre E-Mail vom 15.08.2022 und die daraus hervorgehenden Fragestellungen zum Beschluss BV-A1/2021-0079. Sie erfragt den Stand der Abarbeitung des Brandschutzkonzeptes in Bezug auf den Anbau des Rettungsweges am Rathaus.

Weiter möchte sie wissen, ob sie richtig in der Annahme geht, dass das Ordnungsamt und die IT-Abteilung sonntags nicht mehr arbeiten dürfen.

 

Herr Borchert antwortet, dass das Ordnungsamt wegen der besonderen Aufgaben weiterhin am Sonntag arbeiten darf, die IT-Abteilung jedoch nicht. Dies regelt das Arbeitszeitgesetz. Zur ersten Frage führt er aus, dass es sich bei dem Anbau um den zweiten baulichen Rettungsweg (Treppe) neben einem bereits bestehenden Rettungsweg handelt. Dieser bestehende Rettungsweg würde durch Anleiterung der Feuerwehr genutzt werden. Er befindet sich im Büro des Sitzungsdienstes, hierfür wurden ein Fenster umgebaut und ein Tritt beschafft. Das Zeitfenster der Umsetzung von 2 ½ Jahren erklärt sich u. a. durch die Ausschreibungs- und Planungsprozesse, den Umgang mit historischer Bausubstanz und den Lieferschwierigkeiten im Bereich Stahl.

 

Herr Braun ergänzt, dass § 10 ArbZG die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung regelt. Mitarbeiter, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen, dürfen am Sonntag arbeiten, also das Ordnungsamt. Die IT-Abteilung ist dafür jedoch nicht notwendig. Eine Abweichung davon wäre, dass an einem Sonntag die Serverkühlung ausfällt und das entsprechende Meldesystem Alarm schlägt. Sollte dies der Fall sein, liegt eine drohende Gefahr für die IT-Infrastruktur vor und die Mitarbeiter dürfen am Sonntag arbeiten um diese abzuwenden. Von einem solchen begründeten Ausnahmefall müssen planbare Arbeiten jedoch abgegrenzt werden.

 

Frau Bierwirth erfragt, ob es bereits Überlegungen zur Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen gibt und regt an, in jedem Ortsteil einen Trinkwasserbrunnen/Trinkwasserspender zu installieren.

 

Herr Borchert berichtet, dass die Frage nach einem Klimawandel- und Anpassungskonzept derzeit auf den Weg gebracht wird und ein Teil davon der Hitzeschutz sein könnte, der dann den Aufbau von Trinkwasserbrunnen/Trinkwasserspendern beinhaltet.

 

Frau Braune informiert, dass der NWA laut Presse nur ein Notstromaggregat besitzt. Sie hinterfragt dahingehend die Arbeit des NWA.

 

Herr Borchert erklärt, dass er im Rahmen der Zivilschutzvorbereitung bereits mit dem NWA getagt hat. Die Aussage, dass nur ein Notstromaggregat vorhanden sei, stimmt. Dieses ist nur dafür geeignet, über einen gewissen Zeitraum hinweg die Wasserförderung im Wasserwerk Prenden aufrecht zu erhalten und dann über den Höhenunterschied Druck in den Leitungen aufzubauen. Die Frage nach der Trinkwasserversorgung ist noch zu bewältigen, die Frage nach der Abwasserentsorgung muss geprüft werden.

 

Er führt aus, dass eine Gasmangellage eine Strommangellage zur Folge haben wird, da die Menschen anstelle von Gas, mit Strom heizen werden. Für diesen Fall versucht die Verwaltung derzeit bis spätestens November Vorkehrungen zu treffen.

 

Weiterhin erinnert er an den Zukunfts-Workshop des NWA und wird dort in diesem Zusammenhang nach einem Terminvorschlag fragen.

 

Herr Seefeldt bekräftigt, dass das eine Notstromaggregat des NWA im Falle eines Blackouts lediglich für Trinkwasser, nicht aber für Abwasser und dessen Klärung ausreichen wird.

 

Herr Brauer erkundigt sich nach dem Stand des Notstromaggregates und des AED (Automatisierter externer Defibrillator) in Bezug auf die Mensa Klosterfelde.

 

Herr Borchert sichert eine schriftliche Antwort zum Thema AED-Gerät zu. Er erklärt, dass die Mensa aufgrund des komplexen Steuerungssystems und der hohen Leistungsanforderung (220 kVA) nicht zum Zivilschutz geeignet ist, weiterhin kann man die Öfen ohne Internet nicht nutzen. Daher wurde die große Turnhalle ausgewählt und es wird ein 105 kVA Aggregat zum heizen und beleuchten dieser beschafft.

 

Frau Bierwirth bittet Herrn Borchert, die im Hauptausschuss und der Verbandsversammlung beschlossene Thematik zur externen Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Netze des NWA erneut bei diesem anzusprechen.

 

Herr Striegler berichtet vom starken Regen im Februar 2022 und dem daraus resultierenden hohen Wasserstand im Wandlitzsee. Die Folge davon war, dass die Zuwegung vor und hinter dem Knüppeldamm leicht unter Wasser stand. Es fand ein Vor-Ort-Termin mit Behörden und Anwohnern statt in dem sich geeinigt wurde, den Wasserstand des Wandlitzsees zu regulieren. Daraufhin wurden Veränderungen am Biberdamm vorgenommen, sodass der Wandlitzsee 10 cm niedriger geworden ist. Er fragt, wo man in der Verwaltung erfahren kann nach welchen Grundsätzen derartige Entscheidungen getroffen werden und wie mit dem Wasser umgegangen werden soll.

 

Herr Borchert hat keine Kenntnis von einem Vor-Ort-Termin, spricht sich jedoch für das Halten des Wassers und gegen das Abführen aus.

 

Frau Paulikat erklärt, dass die Veränderungen am Biberdamm der Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens sind, da dies keine ordnungsgemäße Handlung darstellt, die eventuell über die Kreisbehörden angeordnet wurde. Der Vor-Ort-Termin war lediglich ein Prüftermin der unteren Naturschutzbehörde in Vorbereitung des Strafverfahrens und steht nicht im Zusammenhang mit den Veränderungen des Biberdamms. Sie wird sich bei der unteren Wasserschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde nach dem Stand erkundigen.

 

Herr Striegler spricht sich für eine generelle Klärung zum Umgang mit derartigen Situationen aus.

 

Frau Bohnebuck berichtet, dass am kommenden Wochenende das Sommerfest in Schönwalde stattfinden wird. Am Sonntag um 10:30 Uhr wird zu Ehren von Maria Brandt ein Bild enthüllt, falls jemand ein besonderes Erlebnis mit ihr vortragen will, könne man sich bei ihr melden.

 

Herr Bury stellt einen Geschäftsordnungsantrag, dass Herr U. Liebehenschel die Sitzungsleitung an einen seiner Vertreter abgeben soll, da dieser nicht feststellt, ob der Bürgermeister von Gesetzes wegen für den nachfolgenden Tagesordnungspunkt ausgeschlossen ist.

 

Herr Borchert erklärt, dass er bei der Beratung über das Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht befangen ist, da gemäß § 22 BbgKVerf kein direkter Vor- oder Nachteil für ihn zu erkennen ist. Wenn es jedoch zur Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde im nichtöffentlichen Teil kommt, wird er den Saal verlassen.

 

Frau Hirsch wirft ein, dass der Bürgermeister auch bei der Beratung über das Verfahren allgemein betroffen ist.

 

Herr Krajewski unterstützt Herrn Burys Antrag und führt aus, dass die Gemeindevertretung und nicht der Bürgermeister selbst über dessen Befangenheit entscheidet.

 

Herr Bury stellt einen Geschäftsordnungsantrag dass die Gemeindevertretung feststellen soll, dass der Bürgermeister gemäß § 22 i. V. m. § 53 Abs. 3 BbgKVerf von jeglicher Teilnahme am nachfolgenden Tagesordnungspunkt auszuschließen ist.

 

Herr U. Liebehenschel lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmung: mehrheitlich

Ablehnung:  einige

Enthaltung:  einige

 

Herr Borchert verlässt den Saal. Es sind 16 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.