Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Bury beantragt den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Aussprache und Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister“ im öffentlichen Teil zu behandeln. Als Begründung gibt er an, dass der Bürgermeister sich bereits öffentlich zu der Dienstaufsichtsbeschwerde geäußert hat und das bloße Verfahren durchaus unter Beteiligung der Öffentlichkeit besprochen werden kann.
Herr U. Liebehenschel, verweist auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die ausführt, aus welchem Grund eine Behandlung im öffentlichen Teil nicht möglich ist.
Herr P. Liebehenschel hält die Gegenrede zum Antrag von Herrn Bury, eine öffentliche Behandlung gleiche einem Tribunal. Sollte dieser Antrag angenommen werden, wird er die Sitzung verlassen.
Herr U. Liebehenschel zitiert aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht: „Auch gegen die Behandlung im nichtöffentlichen Teil sind aus hiesiger Sicht keine Einwände vorzubringen. Entsprechend § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz und § 36 Abs. 2 BbgKVerf ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern, beispielsweise in Personal- und Disziplinarangelegenheiten. Der Tagesordnungspunkt befasst sich gerade nicht nur mit dem Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, sondern eben auch mit einer Aussprache dazu. Es ist daher nicht auszuschließen, dass eine inhaltliche Befassung vorgenommen wird. Im konkreten Fall sind in der thematisierten Dienstaufsichtsbeschwerde mehrere Personen mit Namen und Amtsbezeichnungen benannt. Es dürften daher auch berechtigte Interessen weiterer Angestellter der Gemeindeverwaltung betroffen sein.“
Nach eingehender Diskussion lässt Herr U. Liebehenschel über Herrn Burys Antrag abstimmen.
Herr Bebensee ist während der Abstimmung nicht via Zoom zugeschalten. Es sind 18 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 10 (Herr Hintze) Ablehnung: 5 Enthaltung: 3
Der nichtöffentliche Tagesordnungspunkt „Aussprache und Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister“ wird im öffentlichen Teil behandelt.
Herr Bury plädiert dafür, dass Herr U. Liebehenschel den Bürgermeister und den Hauptamtsleiter auffordern soll, die Sitzung zu verlassen, da sie nicht in eigener Sache tätig werden können.
Daraufhin verlässt Herr P. Liebehenschel wie angekündigt die Sitzung. Es sind 17 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Der Vorsitzende, Herr U. Liebehenschel, lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 11 (Herr Hintze) Ablehnung: 5 Enthaltung: 1
Herr Bury gibt folgenden Redebeitrag zu Protokoll: „Ich bitte Herrn Bürgermeister Borchert und Herrn Hauptamtsleiter Braun in eigener Verantwortung nun diese Sitzung zu verlassen. Sie werden in eigener Sache tätig und wenn Sie es nicht tun beantrage ich beim Vorsitzenden, dass Sie das herbeiführen, was die Rechtsordnung vorsieht und dann machen wir weiter. Das können Sie doch nicht einfach ignorieren. Und dazu hat im Übrigen die Kommunalaufsicht gar nichts ausgeführt, das war gar nicht Erörterungsgegenstand.“
Herr Borchert macht Herrn Bury darauf aufmerksam, dass er als Bürgermeister geborenes Mitglied der Gemeindevertretung ist und er ihn daher nicht von der ganzen Sitzung ausschließen kann. Er kann sich selbst für befangen erklären, wenn er einen Vor- oder Nachteil für sich erkennt. Das Verfahren zum Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde hat jedoch nichts mit einem Vor- oder Nachteil für ihn zu tun. Weiter stellt er deutlich klar, dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn richtet und nicht gegen andere Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang fordert er Herrn Bury auf, die Nennung von Mitarbeiternamen in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Er befindet es rechtsstaatsfeindlich, dass er Mitarbeiter der Verwaltung in der Öffentlichkeit wiederholt diffamiert. |
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