Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Als Planungsziele werden angestrebt: § Schaffung von Planungs- und Baurecht; § Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen; § Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den Ortsteil Wandlitz. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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