dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteils Schönerlinde durchgeführt werden soll und beauftragt die
Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
dass Befreiungsanträge von der Gestaltungssatzung,
die 2. Baureihe betreffend, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
behandelt werden können.