Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf - Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung -   

 
 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:17
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0453 Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1"
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf
- Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 23
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL

Frau Mauersberger betritt den Saal. Herr Siebert erklärt sich für befangen und nennt den Grund der Befangenheit. Er verlässt den Saal. Es sind 16 Stimmberechtigte anwesend.

 

Herr Striegler gibt zu bedenken, dass im ersten Schritt nach den Grundsätzen der Landesplanung geprüft werden sollte, ob diese Erweiterung möglich ist, denn nur der Ortsteil Wandlitz sei als Schwerpunkt-Handelsstandort ausgewiesen.

Herr Borchert antwortet, dass in diesem Zusammenhang das Einzelhandels- und Zentren-Konzept angepasst werden müsse, in dem man in Basdorf zwischen dem Versorgungsstandort Netto (gegenüber vom alten Kino) und dem Standort Rewe-DM Markt, östlich der L100 als zentralen Versorgungsbereich ausweist.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1“, in der Gemarkung Basdorf für die Flurstücke 1395, 1413, 1414 und 1459, sowie im Geltungsbereich dargestellt.

 

  1. Das Verfahren gemäß § 2 ff BauGB (Regel-Verfahren) mit Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen.

 

  1. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten sowie der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abzuschließen.

 

  1. Planungsziel: Entlang der östlichen Zu- und Abfahrt, soll ein Geh.- und Radweg parallel zur Verkehrsfläche angelegt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 14 (Hintze) 

Ablehnung: 2

Enthaltung: 0