Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Hr. Hintze weist auf einen redaktionellen Fehler hin: Seite 23 der B-Plan-Satzungsfassung, Punkt 2.3 müsse es 300 „Meter“ und nicht min lauten. Weiter weist er darauf hin, dass zurzeit kein Konzept zur Verbringung des Niederschlagswassers vorliege. Frau Bornkessel erläutert, dass das Niederschlagswasser auf dem Vorhabengrundstück zu versickern ist. Der Vorhabenträger hat einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Dies werde im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Kirchstraße 11“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2Ablehnung: 0Enthaltung: 3 (Hr. Hintze) |
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