Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Di, 21.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:04
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13

Der Einwohner 1 erkundigt sich, ob Kanueinsatzstellen vor und hinter der Schleuse, zum Ein- und Auslassen der Kanus bzw. zur Umgehung der Schleusenzeiten vergessen wurden? Der Ortsvorsteher bestätigt, dass die Kanueinsatzstellen vermutlich vergessen wurden. Er ist bezüglich der Nachbesserung bereits im Gespräch. Momentan ist diese Maßnahme nicht im Haushaltsplan vorgesehen. Der Einwohner 1 befürwortet die Umsetzung am Hafendorf.

 

Der Ortsvorsteher stellt die Frage an die Einwohner des Hafendorfes, ob es sich bei der Anlage um einen reinen Ferienort ohne Dauerwohnsitz handelt oder ob es auch Personen gibt, die Ihren Dauerwohnsitz dort haben. Einwohner 2 antwortet, dass es im Hafendorf auch dauerhaft wohnende Personen gibt. Laut Einwohner 3 wurden alle Grundstücke verkauft, die Eigentümer können selbst entscheiden, ob sie selbst dort wohnen oder die Anlage vermieten möchten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die dauerhaft ansässigen Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Nach Meinung des Ortsvorstehers, muss diese Frage geklärt und kommuniziert werden. Der Einwohner 1 findet es wichtig, dort auch dauerhaft Ansässige zu haben, die die gesamte Anlage ganzjährig im Blick haben.

Der Ortsvorsteher bemängelt, dass das Projekt Hafendorf errichtet wurde, ohne auf die touristische Infrastruktur zu achten. Die Infrastruktur innerhalb des Hafendorfes wurde zwar nach und nach u.a. mit dem Nettomarkt und dem Wirtschaftshaus ein Stück weit ausgebaut, kann allerdings noch verbessert werden.

Der Einwohner 3 gibt bekannt, dass die Firma HELMA Projektentwickler des Hafendorfes ist und dass über diese Firma die Ferienhäuser vermarktet werden. Der Einwohner 3 bestätigt, dass die Infrastruktur innerhalb des Hafendorfes nicht ausreicht, er hat dafür Verständnis, da es schwierig ist, einen Betreiber für eine solche Anlage zu finden.

 

Der Einwohner 2 meint, dass das Hafendorf ruhig – ohne Spielplätze und Gastgewerbe – bleiben soll. Im Grunde profitieren die Anwohner/Gäste des Hafendorfs vom Ortskern Zerpenschleuse und die Einwohner wiederum von der verbesserten Infrastruktur .

Der Ortsvorsteher stellt fest, dass einige alteingesessene Einwohner kaum Akzeptanz gegenüber Gästen bzw. neuen Anwohnern aufbringen. Auf der anderen Seite bietet Zerpenschleuse die Unterbringungsmöglichkeiten und Infrastruktur, für den maßvollen Zuzug aus dem Berliner Raum sowie für Feriengäste. Der Ortsvorsteher schlägt vor, einen Sprecher für das Hafendorf zu finden, der die Kommunikation zum Ortsbeirat herstellt. Laut dem Einwohner 1 bilden Feriengäste, Investoren und Anwohner keine homogene Masse, aus der sich ein solcher Sprecher finden lässt. Der Ortsvorsteher schlägt einen dauerhaften Anwohner als Kommunikator vor, welcher regelmäßig an den Ortsbeiratssitzungen teilnehmen könnte.

 

Der Ortsvorsteher erkundigt sich, ob das Amtsblatt im Hafendorf verteilt wird. Anwohner 1 verneint die Frage, stellt aber fest, dass das Amtsblatt über öffentliche Verteilerstellen erhältlich ist. Einwohner 3 ist der Meinung, dass auf beiden Seiten Skepsis herrscht. Eine Verbindung kann nur über eine gemeinsame Kommunikation z.B. über das Amtsblatt geschaffen werden. Der Ortsvorsteher erweitert den Vorschlag nach mehr Kommunikation. Um die Integration der Besucher in das Ortskerngeschehen zu verbessern oder auch um eine Verlagerung des Arbeitsplatzes für Dauerbewohner des Hafendorfes zu ermöglichen, ist ein Ausbau des Glasfasernetzes geplant (Home-Office). Der anstehende Ausbau kann dazu beitragen.

 

Der Einwohner 3 erfragt, ob das Glasfasernetz auch im Hafendorf verlegt wird? Der Ortsvorsteher bejaht die Frage. Der abgeschlossene Kooperationsvertrag mit DNS:NET sieht vor, dass sich mindestens 200 Haushalte in Zerpenschleuse anmelden müssen damit das Projekt umgesetzt werden kann. Laut Einwohner 1 ist zu klären, wie es sich mit den im Hafendorf bereits verlegten Telekomanschlüssen verhält. Er gibt die Eigentümerverwaltung OLG als Ansprechpartner an und nimmt den Kontakt des Ortsvorstehers auf. Der Ortsvorsteher möchte den Kontakt der Eigentümerverwaltung an DNS:NET weiterleiten, so dass sich die jeweiligen Vertreter auf direktem Weg austauschen können.

 

Der Einwohner 4 möchte wissen, ob die Schleuse denkmalgeschützt ist. Der Ortsvorsteher erzählt, wie Zerpenschleuse entstanden ist und wie lange der Bereich um die Schleuse und die Schleuse selbst existiert. Der ganze Bereich entlang des ganzen Trödels ist daher denkmalgeschützt.

 

Der Einwohner 4 erkundigt sich zudem, ob im nächsten Jahr der Fußgängerweg kommen wird. Laut dem Ortsvorsteher ist ein Fußweg als Naturlehrpfad an der Schleusenstraße zum Hafendorf für Kitas und Schulen zum Wandern und zum Erlernen der Natur geplant. Bezüglich der Querung der Schleuse über das Betriebsgelände, unter Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist die Verwaltung ist gespalten. Der Ortsvorsteher ist sich jedoch sicher, die Maßnahme im nächsten oder übernächsten durchsetzen zu können. Der Einwohner 3 begrüßt die Querung, es wäre touristisch attraktiver und der Verkehr könnte damit reduziert werden.

 

Der Ortsvorsteher erklärt in diesem Zuge, dass der Eberswalder Weg ein ständiges Streitthema zwischen den Einwohnern und den Bewohnern des Hafendorfs ist. Dort soll es eine Sackgasse geben. Der Ausbau kann nicht finanziert werden, da es zu wenig Anwohner für Verteilung des Eigenanteils gibt. Der Ortsvorsteher lädt gern die Investoren des Hafendorfes zur Finanzierung des Ausbaus des Eberswalder Wegs ein.

 

Der Einwohner 1 stellt fest, dass der Weg nördlich vom Trödel deutlich besser geworden ist und möchte wissen, ob die Feuerwehr involviert war? Der Ortsvorsteher erklärt, dass die Feuerwehr dabei behilflich gewesen sei und dass es Pläne gäbe, eine Rettungsgasse zum Hafendorf zu erbauen. Es befindet sich jedoch ein Grundstück im Weg, um welches derzeit verhandelt wird. Der Ortsvorsteher erläutert, dass ein 2.500 qm großes Gartenland in Bauland umgewandelt und die Verkaufserlöse zur Sanierung des Eckgebäudes an der Liebenwalder Straße zum Kulturhaus verwendet werden sollten. In dem neuen Flächennutzungsplan wurde dies jedoch nicht berücksichtigt, so dass die Investorin jetzt nochmal mindestens zwei Jahre warten müsste. Diese Umstände haben sie zur Aufgabe des Projektes gezwungen. Insgesamt gehören ihr 50.000 qm bis zum Hafendorf. Wenn sie den Verhandlungen nicht zustimmt oder eine Absage erteilt, dann wäre der Rettungsweg vermutlich nicht realisierbar.

 

Der Einwohner 2 erfragt, ob die Gaststätte öffnet? Der Ortsvorsteher führt aus, dass die Gaststätte bereit im Probebetrieb geöffnet hat. Die offizielle Eröffnung der Eventgastronomie findet im Juli statt. Er hofft, dass die Eisdiele dadurch entlastet wird. Der Ortsvorsteher berichtet von den Plänen der Gaststätte.

 

Der Ortsvorsteher erörtert zusammen mit den anwesenden Gästen aus dem Hafendorf die vorliegende Beschlussvorlage „Befreiungsantrag zum Bebauungsplan Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlich Langer Trödel".

Der Einwohner 1 erläutert dazu, dass bereits ein Saunafass in Klosterfelde getestet und mit der Projektentwicklungsfirma HELMA besprochen wurde. Mittlerweile existieren 10-15 Saunaanlagen (rund 10%). Bei der Erstellung des Bebauungsplans wurde nicht an eine Nutzung während des Winters gedacht, insofern ist eine Anpassung des Bebauungsplans angebracht. Dies war schon einmal möglich, wonach der Einbau von Heizungsanlagen gestattet wurde. Im Sinne der ganzjährigen Nutzung fehlt die Möglichkeit Saunen aufstellen zu dürfen. Das Argument, die Sichtachse zu wahren, passt nicht zu der Situation vor Ort.

Der Ortsvorsteher kann die Argumentation des Bauamtes nachvollziehen und fürchtet weitere Anfragen auf Ausnahmen und Klagen. Schön wäre dagegen ein separater Spa-Bereich. Das sieht der Einwohner 3 genauso, meint aber, dass der Zug abgefahren ist. Das sieht der Ortsvorsteher anders. Seines Wissens nach, gibt es auf der linken Seite, auf dem Weg zum Hafendorf Bauland.

Wenn es Investoren gäbe, wäre das Projekt möglicherweise realisierbar. Man kann den Bebauungsplan jederzeit wieder eröffnen. Dazu würde der Ortsvorsteher raten. Der Flächennutzungsplan wurden gerade beschlossen und lag aus. Am besten sei eine telefonische Nachfrage bei Frau Bornkessel.

Der Einwohner 1 stellt fest, dass das Bauamt nicht gegen Saunen argumentiert, sondern gegen die Nichteinhaltung der für Nebengelasse maximal geltenden Bebauungsfläche von 10m3. Ein berechtigtes Interesse der Bürger kann vom Bauamt nicht designiert werden. Die vorliegenden Duldungsanträge wurden vom Bauamt erzeugt. Man könnte einfach zugeben, dass man an die Winternutzung nicht gedacht hat und den Bebauungsplan ändern.

Der Einwohner 2 betont, dass eine Sauna nicht unzulässig ist. Es sind Tatsachen geschaffen worden, die gegen den Bebauungsplan verstoßen. Warum wurde vorher nicht geprüft und Einfluss genommen und warum macht man es nicht jetzt, wenn weitere Objekte gebaut werden sollen. Die ersten haben sich noch darangehalten, die späteren haben die Grenzen überschritten, danach gab es zum Teil Trittbrettfahrer. Es fühlten sich Personen gestört, deren Sichtachse von anderen zugebaut wurde. Jetzt gibt es diverse Ausnahmen. Der Bebauungsplan muss nach einer Prüfung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Ortsvorsteher prognostiziert, dass die Gemeindevertreter mit der Aussage ablehnen, dass es eine feste Regel gibt, an die man sich zu halten hat. Der Ortsvorsteher betont, dass es um die Gleichbehandlung geht. Hin und wieder kollidieren die Regelungen: Die einen haben etwas, was andere nicht haben dürfen.

Dem Einwohner 1 ist nicht klar, wer das letzte Wort hat. Der Ortsvorsteher erklärt ihm, dass letztlich der Landkreis die Entscheidung trifft. Der Einwohner 3 erklärt, dass der Ortsbeirat davon erstmal gar nicht betroffen ist, vielmehr läuft die Angelegenheit über die Gemeinde Wandlitz. Der Ortsvorsteher kann sich dazu keine Meinung bilden, ihm fehlt die Expertise. Was sagt z.B. die Feuerwehr wie großssen bei Holzhäusern die Abstände sein? Darf man auf real geteilten Grundstücken bauen?

Der Einwohner 1 fragt sich, ob es ein Unterschied ist, wenn es sich um eine mobile Sauna handelt, die nicht fest verbaut ist und ob eine mobile Sauna als Teil der maximalen 10 m3 Bebauungsfläche anzusehen ist.

Der Einwohner 3 argumentiert weiter, dass eine ermöglichte Winternutzung die Nutzungsdauer erhöht, da die Objekte länger bewohnt werden.

Auf Nachfrage des Ortsvorstehers erzählt der Einwohner 4, dass im Hafendorf die Eigentümergemeinschaft für dessen Bewirtschaftung (Winterdienst, Straßenreinigung, Abfall, etc.) zuständig ist.

Der Einwohner 4 möchte wissen, warum man im Bebauungsplan von keiner ganzjährigen Nutzung der Anlage ausgegangen ist? Der Ortsvorsteher vermutet, dass es an der notwendigen Infrastruktur fehlte und diese nicht erzeugt werden sollte.

 

Der Ortsvorsteher schlägt vor, dass die anwesenden Einwohner am Dienstag den Bauausschuss besuchen, um ihr Anliegen dort noch einmal vorzutragen. Der Einwohner 1 findet, dass es der Job des Ortsbeirates wäre. Der Ortsvorsteher erklärt, dass es bereits vorkam, dass die entscheidenden Gremien anders als der Ortsbeirat entschieden hat. Zudem kann der Ortsbeirat sich gerade keine Gegenargumentation anhören und keine vollständige Meinung bilden. Daher kann der Ortsbeirat nur unterstützen, indem er sich maximal der Abstimmung enthält und der Ortsvorsteher ebenfalls zum Bauausschuss erscheint. Der Einwohner 1 befürwortet den Vorschlag, ihr Anliegen von Mensch zu Mensch vorzutragen, um zu zeigen, dass sie keine bösen Investoren sind.