Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bürgermeister zieht die Beschlussvorlagen BV-GV/2022-0481, BV-GV/2022-0482 und BV-GV/2022-0456 zurück.
Frau Bierwirth beantragt die öffentliche Behandlung der Tagesordnungspunkte N3 und N4. Der Vorsitzende wiederum gibt den Hinweis, dass die Behandlung nichtöffentlich zu erfolgen hat, da Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind. Eine öffentliche Behandlung wäre unzulässig. Herr Krajewski entgegnet, dass die Gemeindevertretung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit entscheidet, nicht der Vorsitzende.
Vorsitz und Bürgermeister sind sich einig, dass die Entscheidung, ob etwas öffentlich oder nichtöffentlich behandelt wird, wird nichtöffentlich getroffen, d.h. die Öffentlichkeit muss zur Beratung ausgeschlossen werden.
Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt, alle Gäste verlassen um 18:07 Uhr den Saal.
Die Behandlung der nichtöffentlichen Debatte erscheint im Protokoll unter dem TOP N3.
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