Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Einberufung der Sitzung erfolgte fristgerecht durch den Ortsvorsteher.
Die Beschlussfähigkeit wird gem. § 38 Abs. 2 i.V. § 46 Abs. 5 Satz 1 BbgKVerf festgestellt, da die Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 10.05.2022 wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt wurden und der Ortsbeirat zur Verhandlung über dieselben Gegenstände erneut einberufen wurde. |
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