Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck moniert, dass nach zwei Jahren des laufenden Verfahrens noch kein Fortschritt zu verzeichnen ist. Sie fragt, wie das weitere Vorgehen ist um sicherzustellen, dass der Bebauungsplan auf den Weg gebracht wird, konkreter ob es eine Priorisierung gibt, sodass der Bebauungsplan innerhalb eines Jahres beschlossen werden kann.
Herr Borchert antwortet, dass die vergangenen zwei Jahren von anderen Bebauungsplanverfahren geprägt waren, die eine höhere Priorität hatten. Die Verwaltung arbeitet daran für das Sicherungsziel, das Flurstück 1020 des Birkenwäldchens, einen Satzungsbeschluss aufzustellen. Weiterhin merkt er an, dass der Zeitraum nicht ein Jahr, sondern 15 Monate umfasst. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ortsmitte Klosterfelde“.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindlichen Flurkarten mit dem Geltungsbereich sind Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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