Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung des historischen Bereiches der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse, Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 3, Flurstücke 148, 152, 615, Kanalstraße 28  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2022-0165 Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung des historischen Bereiches der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse,
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 3, Flurstücke 148, 152, 615, Kanalstraße 28
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB_Hochbau
    HB AL
   Bgm
   Bgm_Stabsstellen

Herr Borchert berichtet von einem Kompromissvorschlag aus dem Bauausschuss, der die Blechplatteneindeckung befürwortet, aber eine andere Farbe gemäß Gestaltungssatzung vorschlägt.

 

Frau Landmann spricht sich dafür aus den Beschluss ungeändert zu fassen, da der Ortsbeirat Zerpenschleuse dies empfohlen hat.

 

Herr Borchert erklärt, das mit der Abweichung von der Satzung ein Präzedenzfall formuliert wird. Die Farbe der Dachgestaltung ist bei einer Gestaltungssatzung maßgeblich, weswegen er dafür plädiert, aus dieser keinen Präzedenzfall entstehen zu lassen.

 

Herr Berlin stellt den Antrag auf Öffnung des TOP für den Antragsteller.

 

Abstimmungsergebnis: (TOP öffnen)

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

Der Antragsteller führt zur Statik aus, dass normale Ziegel aufgrund der Traglast nicht verwendet werden können. Derzeit befinden sich anthrazitfarbene Schindeln auf dem Dach, weswegen er die Farbe beibehalten möchte. Es handelt sich nicht um ein historisches Gebäude, liegt am Ortsrand und angrenzende Häuser hätten auch anthrazitfarbene Dächer. Er bittet darum die jetzige Dachfarbe, entgegen der Empfehlung des Bauausschusses, beizubehalten.

 

Herr Borchert zitiert aus der Gestaltungssatzung, dass lediglich in historisch begründeten Fällen Schieferplatten und dunkle sowie glasierte Dachziegel zugelassen werden können.

 

Herr Bury bezieht sich auf die Ursprünge der Satzung und dass deren Schöpfer bei der Erstellung eine Vorstellung zur Entwicklung des Ortes hatten, in die mit der abweichenden Dachfarbe eingegriffen wird.

 

Herr Borchert stellt die Empfehlung des Bauausschusses, dem Abweichungsantrag hinsichtlich der Materialität zuzustimmen und hinsichtlich der Farbe abzulehnen, zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag hinsichtlich der Materialität (Blechplatteneindeckung in Ziegelform) zuzustimmen, aber in Hinsicht auf die Farbe (Anthrazit) abzulehnen. Entsprechend der Gestaltungssatzung muss die Dachfläche mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis rotbraunen Ziegeln gedeckt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7 

Ablehnung:  1 

Enthaltung:  0