Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Bury findet das hier angewandte Verfahren der Teilleistung nicht selbsterklärend und bittet um eine Erklärung.
Herr Borchert erklärt, dass eine stufenweise Beauftragung der Standard ist. Dies hat beispielsweise mit Veränderungen innerhalb des Projektes zu tun, durch die andere Vertragsgrundlagen entstehen. Der angebotene Preis wird nacheinander nach Abarbeitung der Stufen beauftragt.
Herr Bury fragt nach, ob der Vertrag somit die Gesamtleistung umfasst, die in einzelnen Schritten abgearbeitet wird.
Herr Borchert erläutert, dass das Angebot die Gesamtleistung umfasst und dass die erste Beauftragung nur für die Leistungsphase eins erfolgt.
Herr Fuchs ergänzt, dass diese Frage bereits im Protokollauftrag PA/2022-0436 (Vergabe von Planungsleistungen „Heinrich-Heine-Ring“) ausführlich beantwortet wurde.
Frau Bohnebuck berichtet, dass das Thema auch im Bauausschuss besprochen wurde. Sie hat dort die Frage gestellt, ob die Waldfläche Inhalt dieses Bebauungsplanes werden sollte. In Leistungsphase eins soll die Leistung des Planungsbüros laut Verwaltung für die Überprüfung des Geltungsbereiches genutzt werden.
Herr Borchert teilt mit, dass es morgen einen Termin zur Erläuterung mit der Bauleitplanung geben wird. Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ an das Planungsbüro LPS, A. F. Schneider aus Glienicke zu vergeben. In einem ersten Schritt soll ausschließlich die Leistungsphase 1 beauftragt werden. Weitere Leistungsphasen sollen nach Vorliegen der inhaltlichen Voraussetzungen bzw. weiterer planerischer Klarstellungen abgerufen werden. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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