Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Protokollauftrag: Frau Bohnebuck merkt an, dass in § 3 der Hauptsatzung auf die Durchführungssatzung zur Einwohnerbefragung sowie in § 10 auf eine Richtlinie zur Verwendung des Ortsteilbudgets verwiesen wird und fragt, ob dies rechtlich zulässig ist, da es diese Satzung / Richtlinie noch nicht gibt. (Bitte Antwort bis zum A1)
Herr Hintze erachtet es für wichtig, dass die Beschlüsse der Ortsbeiräte ausgehangen werden. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung in der Fassung vom 05. Mai 2022, die am Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 |
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