Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag von Frau Bohnebuck & Herrn Krajewski: Beschluss des Hauptausschusses zur Mitteilungsvorlage, Vorlage-Nr.: MV/2021-0090, zur Errichtung eines Antennenträgers in der Gemarkung Stolzenhagen  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 24
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:29
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2022-0149 Antrag von Frau Bohnebuck & Herrn Krajewski: Beschluss des Hauptausschusses zur Mitteilungsvorlage, Vorlage-Nr.: MV/2021-0090, zur Errichtung eines Antennenträgers in der Gemarkung Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:
Frau Bohnebuck & Herr Krajewski
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL
   HB_Bauleitplanung
   K_Kämmerei
   K_Liegenschaften

Herr Krajewski, verliest eine Erklärung und schildert seine Kritik vor allem als Ortsvorsteher von Stolzenhagen (Anlage 3).

Er weist vorab darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine rechtliche Bewertung der Arbeit der Mitarbeiter handelt. Es besteht auch kein Wille, den Netzausbau der Gemeinde zu verhindern.

 

Herr Berlin entgegnet dem Redebeitrag von Herr Krajewskis und stellt fest, dass auf der Skizze ein Mast mit G5 Technik nur eine Abstrahltiefe von max. 500 m besitzt.

Der Standort muss fahrtechnisch erreichbar und eine Flächenversieglung sollte nicht extra nötig sein. Der hier gewählte Standort ist an einer L-Biegung, somit reicht der Radius für den gesamten Ort. Aus seiner Sicht hat der Ortsteil Stolzenhagen keinen optimaleren Standort als diesen.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass der Ortsvorsteher von Stolzenhagen seine Kritik am Bauvorhaben nicht zunächst mit dem Bürgermeister beraten hat und sieht darin einen weiteren Vorgang der Eskalation im politischem Raum.

Darüber hinaus erkennt der Bürgermeister eine negative Betroffenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, indem immer wieder der Vorwurf erhoben werde, dass nicht ordnungsgemäß gearbeitet ist.

Herr Borchert nimmt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Vorwürfe in Schutz und stellt klar, dass es sich hierbei um einen politischen Vorgang handeln muss.

Er verweist auf den rechtlichen Umstand, dass solche Vorhaben, die durch den Willen des Gesetzgebers, sogenannte privilegierte Vorhaben sind und eben nicht zu einer Mitbestimmung des Ortsbeirates führen. Der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass solche Vorhaben durch negative Entscheidungen von Kommunen verhindert werden können.

Der Ortsvorsteher könne eine politisch komfortable Position einnehmen, indem er sage, dass er nicht zuständig sei.

Der Bürgermeister stellt klar, dass er sich hier um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB handelt, weswegen weder der Ortsbeirat noch die Gemeindevertretung ein Mitspracherecht hat.

Die Verwaltung ist als Exekutive an das Gesetz gebunden, was hinlänglich oft erläutert worden ist.

Herr Borchert sieht im übrigen mögliche Schadensersatzforderungen und warnt vor ihnen.

 

Herr Krajewski entgegnet, dass die Zuständigkeitsordnung hier eine Beteiligung des Ortsbeirates notwendig macht, da es sich nach seiner Auffassung um ein städtebaulich relevantes Bauvorhaben handelt.

Er stellt weiterhin klar, dass er abgesehen von einer Mitteilung im Bürgermeisterbericht erst am 24.11.21 von dem Vorhaben erfahren hat.

Herr Krajewski kündigt an, Verwaltungsgerichtlich prüfen zulassen, ob es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

 

Es entsteht eine ausführliche Diskussion unter den Mitgliedern.

 

 


Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt im Zusammenhang mit dem Investor weitere alternative Standorte zu prüfen und das Ergebnis dem Ortsbeirat und dem Hauptausschuss mitzuteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  2

Enthaltung:  1