Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bürgermeister stellt klar, dass die Begründung i.V.m. dem § 122 der Kommunalverfassung zu lesen ist. Der Betreff und der Inhalt sind mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Frau Bierwirth erklärt, dass sich der Inhalt zur ersten Beschlussvorlage nicht verändert hat und wirbt für die Zustimmung.
Frau Braune steht der Behauptung von Frau Bierwirth, dass es sich nur um eine Beratung handelt entgegen. Eine Energiewirtschaftlichen Betätigung sieht sie für die Gemeinde nicht. Sie verweist auf die Problemdarlegungen des Ausschuss 6. Frau Braune möchte sich nicht von vornherein an die BEG binden und kann dem Beschluss nicht zustimmen.
Herr Borchert erklärt, aus welchem Grund keine Überschneidungen bestehen. Er hält eine Beratung für Energiepolitische Projekte für sinnvoll. Des Weiteren führt er aus, dass kein Zwang zur Übertragung an die BEG besteht.
Beschluss:
1. Unter Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2021-0331, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 3 (Braune) Enthaltung: 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||