Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion F.Bg.W.: Gemeindezentrum für den Ortsteil Wandlitz  

 
 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 26.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0397 Antrag der Fraktion F.Bg.W.: Gemeindezentrum für den Ortsteil Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion F.Bg.W.
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:B_Bildungsamt
    K_Kämmerei
   Bgm

Herr Dudyka erläutert eingehend den Antrag. Es entsteht ein intensiver Gedankenaustausch:

 

Frau Urrutia-Grothe befindet die Idee „Jugendbereich integriert im Gemeindezentrum“ ungünstig. Jugendliche sollten „unter sich“ sein. Die Entzerrung von Jugendclub am Bahnhof Wandlitz und ein Gemeindezentrum in der Nähe des Bahnhofs Wandlitzsee befindet Frau Urrutia-Grothe für gut. Man hätte jetzt die Chance in dem Bereich „Grundstück Café Kätzchen“ ein Gemeindezentrum zu errichten, diese Möglichkeit wird nie wieder gegeben sein. Dieser Ort ist zentral und gut erreichbar.

Die Option, ein Vorkaufsrecht auszuüben, ist sehr wichtig und sie sollte genutzt werden. Die Idee eines Gemeindezentrums soll nicht bindend sein, es soll nur die Möglichkeit genutzt werden ein Grundstück für gemeindliche Zwecke zu widmen. Es sollte gestattet sein, über Dringlichkeiten nachzudenken und kritisch anzufragen. Es kann auch über andere Konzepte diskutiert werden.

 

Herr Borchert gibt zu bedenken, dass es bei Zustimmung dieses Antrags Jahre dauern wird, bis dort ein Gemeindezentrum entstehen wird. Auch informiert er die Ortsbeiratsmitglieder über die örtlichen Begebenheiten, die beschwerlich (innere Erschließung, Einhaltung Abstandsflächen…) sind für die Umsetzung eines solchen Projekts.

Im Bereich Lanker Weg ist die Gemeinde im Besitz eines Grundstücks, welches dafür genutzt werden könnte, wenn Interesse an einem Gemeindezentrum besteht, wofür keine Zahlungen geleistet werden müssten.

 

Frau Dombrowski spricht sich gegen die Idee zur Errichtung eines Gemeindezentrums an der Stelle „Grundstück Café Kätzchen“ aus. Sie ist für Nachhaltigkeit und stellt sich die Frage, warum noch mehr Fläche für ein Objekt mit geringerem Nutzungspotential verdichtet werden sollte, wenn doch Wohnraumschaffung notwendiger ist. Bis jetzt wurde noch kein Gemeindezentrum, ihrer Ansicht nach, vermisst, es wurden bis jetzt immer Orte zum Austragen von Veranstaltungen etc. gefunden.

Sie befindet eine Mehrfachnutzung, wie sie Am Güterbahnhof geplant ist, sinnvoller als die Erschaffung eines einzelnen neuen Komplexes.

 

Herr Striegler teilt die Ansicht von Frau Dombrowski nicht, denn wenn ein Gemeindezentrum nicht erforderlich wäre, ist für ihn nicht verständlich, warum ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde. Herr Striegler bittet noch einmal, dass keine Vermischung entstehen soll. Es gibt einen Antrag auf Ausweisung einer Gemeindebedarfsfläche, der in der Begründung u.a. die Möglichkeit offeriert, ein Gemeindezentrum zu schaffen. Es ist nur ein Vorschlag und sollte nicht als bindend bewertet werden. Herr Striegler definiert erneut die Begrifflichkeit „Gemeindebedarfsfläche“. Mit der Fläche könnte man auch andere Projekte umsetzen, die das Gemeindewohl rechtfertigen.

 

Frau Nauen befindet den Dringlichkeitsantrag als Vermischung von zwei unterschiedlichen Tatsachen.

Weiterhin merkt Frau Nauen an, dass sich niemand mit den Investoren in Verbindung gesetzt hat. Die Investoren sind offen für jegliche Ideen, wie die Schaffung von Musikräumen, Schachraum, Café etc.

In der momentanen Situation ist es notwendig, Wohnraum zu schaffen.

Frau Nauen befürwortet die Vorlage, da die Möglichkeit geschaffen wird, Bürger*innen verschiedener Altersgruppen einander näher zu bringen.

 

Herr Reinhardt fragt sich wieder, warum der größte Ortsteil der Gemeinde über kein eigenes Gemeindezentrum verfügt und nun zwei Standorte im Gespräch sind.

Er befindet die Mehrfachnutzung als sinnvoll, betrachtet man auch den finanziellen Aspekt, daher wird er dem Dringlichkeitsantrag zustimmen.

 

Frau Urrutia-Grothe merkt noch einmal an, dass sich die Investoren im Ortsbeirat mit ihrem Projekt nicht vorgestellt haben. Es wird jetzt die Möglichkeit geboten, das Grundstück als Gemeindebedarfsfläche auszuweisen und man sollte diese Chance nutzen. Die Idee des Gemeindezentrums ist nur eine Option, ob diese letztendlich umgesetzt wird, ist noch unklar.

 

Herr Borchert findet den Antrag gut, Vereine werden mit Jugendlichen und Kindern zusammengebracht, es werden Synergien geschaffen. Es kann dort ein tolles Konzept entstehen.

Der Bahnhof Wandlitz entwickelt sich zu einem ÖPNV Schnittpunkt. Der Campusgedanke drängt sich auf, da an der Stelle viel für die Kinder und Jugendlichen geschaffen werden kann.

 

Herr Hintze äußert seinen Unmut. Eine Fraktion kann kein Einreicher eines Antrags sein. Einreicher kann ein Ortsbeiratsmitglied sein z.B. Peter Dudyka, aber keine Fraktion. Dazu liegen auch entsprechende Schriftstücke der Verwaltung vor (ca. September 2020), in welchen die korrekte Handhabung festgehalten ist . Die gewählte Form ist nicht richtig. Auch die finanziellen Auswirkungen werden nicht erwähnt. Weiterhin geht seiner Ansicht nach dadurch Fläche für den Jugendclub verloren. Es sind zu viele offene Fragen, daher ist der Antrag für Herrn Hintze nicht zustimmungsfähig.

Die Dringlichkeit ist gegeben durch den Folgebeschluss.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Einhaltung der Form (Wer darf Einreicher sein?), wird Herr Braun gebeten, eine Zusammenstellung zu erarbeiten, um zukünftige Diskussionen zu vermeiden. 

 

Herr Schönberg fragt an, ob die Möglichkeit besteht, mehr Fläche von der NEB zu erwerben. Er teilt die gleiche Ansicht von Herrn Hintze hinsichtlich der Fläche, die für den Jugendclub verloren geht. Herr Borchert antwortet, dass man mit der NEB in Verhandlung getreten sei.

Herr Schönberg befürwortet das Konzept, vorausgesetzt es gäbe mehr Fläche von der NEB.

 

Herr Striegler möchte noch einmal erläutert bekommen, warum eine Dringlichkeit vorliegt, denn welcher Schaden entsteht, wenn der Ortsbeirat dieser Vorlage heute nicht zustimmen wird sondern die Vorlage erst im regulären Gremienlauf behandelt.

Er bittet die Verwaltung/Herrn Braun um Mitteilung/Bewertung dahingehend: Wann ist Dringlichkeit gegeben? Wie hätte man den Antrag begründen müssen, um zukünftig Disput untereinander zu verhindern?

 

Frau Dombrowski und Frau Nauen stellen den Antrag auf namentliche Abstimmung:  


Beschlussvorschlag Ortsbeirat Wandlitz:

 

Die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz wird beauftragt, das Konzept für die Betreibung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im ehemaligen Güterbahnhofsgebäude fortzuentwickeln, mit dem Ziel, dass im Gebäude zusätzlich zu der Freizeiteinrichtung für Kinder- und Jugendliche auch ein integrierendes Gemeindezentrum für den Ortsteil Wandlitz entsteht.

 


 

Name

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

 

 

 

 

Herr Peter Dudyka

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Jürgen Hintze

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Frau Prof. Dr.-Ing. Eva-Maria Dombrowski

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Dorothee Münzner

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Nadine Nauen

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Dirk Reinhardt

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Lars Schönberg

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Jörg Striegler

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Frau Assol Soledad Maria Urrutia-Grothe*

 

 

x

 

 

* (Anmerkung, dem Antrag wie er vorliegt)

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:   2

Enthaltung:  2