Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Di, 04.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 19:56
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13

Bürger 1 erklärt, dass die Siedlergemeinschaft kleinere Aufgaben, die im Rahmen der Blühwiesen anfallen erledigen kann, z.B. das Gießen.

 

Bürger 1 erläutert, dass es in Zerpenschleuse leere Grundstücke gibt, die verwildern und im Ortsbild nicht schön aussehen, z.B. die Bleche vor dem Sportplatz in der Liebenwalder Straße. Bieten solche Grundstücke nicht eine Möglichkeit für Blühwiesen? Herr Scafaro antwortet: Auf dem Grundstück selbst kann es wuchern, nur wenn es außerhalb des Grundstücks weiter wuchert, muss sich der Eigentümer darum kümmern.  Bürgerin 2 meint, dass gerade solche Flächen bereits Blühwiesen darstellen, weil sie nicht bearbeitet werden und somit für den Naturschutz sehr wertvoll sind. Herr Scafaro möchte u.a. dieses Thema auch mit in die Leitbilddiskussion mit aufnehmen.

 

Bürger 1 erkundigte sich, warum heute gegen 17 Uhr noch Licht im Vereinshaus brannte. Herr Scafaro erklärt ihm, dass heute die letzte Räumung vor der morgigen Schlüsselübergabe stattfand.

 

Bürgerin 3 schilderte ihr Problem hinsichtlich der gelten Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz (siehe auch TOP 10) folgendermaßen:

Die Bürgerin 3 stellte sich als Eigentümerin des Grundstücks in der Puschkinstraße 3 vor. In dem Gebäude wird die Eisschleuse betrieben.

Das Bauordnungsamt hat die Schließung der Eisschleuse angeordnet, mit der Begründung, dass es eine Baugenehmigung bedarf. Die Eigentümerin hat daraufhin bereits Gespräche mit dem Bauordnungsamt geführt.

Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus, für welches zwar eine Genehmigung vorliegt, allerdings muss jedem Wechsel des Gewerbes eine neue Genehmigung beantrag werden. Der Antrag wurde Mitte November 2021 gestellt. Es handelt sich um ein Baugenehmigungsverfahren für ein 238 qm großes Grundstück mit einem zweigeschossigen Gebäude mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Somit werden 5 Stellplätze gefordert. Das Haus ist aus den 40igern des 18. Jahrhunderts und wird nicht mehr größer werden.

Gemäß der Stellplatzsatzung kann eine Befreiung beantragt werden. Darüber muss der Ortsbeirat entscheiden.

Herr Scafaro gibt zu bedenken, dass alle Gewerbetreibenden dann den gleichen Anspruch hätten und der Ortsbeirat daher nur unter Vorbehalt zustimmen kann. Die Bürgerin 3 erklärt, dass es nicht nur die Gewerbetreibenden, sondern alle Anwohner betrifft.

Sie erklärt außerdem, dass im Grunde jede Veränderung, die nicht nur einen Tapetenwechsel darstellt, genehmigungspflichtig ist. Sie erklärt auch, dass man sich an die Stellplatz-, Gestaltungs- und Innenbereichssatzung halten muss, so kann man keine Stellplätze in Vorgärten vorhalten.

Der Ortsbeirat sollte sich überlegen, einen Antrag auf Änderung der Stellplatzsatzung zu stellen.

Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist wie eine Versagung. In dem Fall würde die Bürgerin 3 kein Baurecht erhalten.

Herr Scafaro erläutert, dass die Bürgerin 3 nicht die Einzige ist, die von dieser Problematik betroffen ist. Sowohl der Bürgermeister als auch Herr Scafaro arbeitet nicht gerne mit Ausnahmeregelungen. Das Grundstück ist grundsätzlich, aufgrund seiner Lage und hinsichtlich des Verkehrs ein Problem, mit welchem sich eine Projektgruppe bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Dieser Projektgruppe möchte Herr Scafaro jetzt nicht kurzentschlossen entgegenwirken. Der Ortsbeirat benötigt weitere Informationen zu dem Sachverhalt und zu der Stellplatzsatzung, die er anschließend mit der Projektgruppe besprechen kann, ehe er eine Entscheidung hierüber treffen kann.

 

Einer generellen Änderung der Stellplatzsatzung ist aus seiner Sicht in Ordnung. Schließlich soll die Gleichbehandlung gesichert werden.

Dennoch findet Herr Scafaro es schade, dass die Eisschleuse schließen musste.

Herr Scafaro wird hierzu vor dem Bauausschuss sprechen und möchte, dass der Ortsbeirat geschlossen zur Gemeindevertretersitzung geht, um auch dort zu Wort zu kommen.

Die Bürgerin 3 gibt den Hinweis, dass aus die Gewerberäumen auch nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann, da es hierfür 3 Stellplätze bedarf. Dies führ faktisch zu einer Enteignung. Gesetze dürfen aber nicht zu Enteignungen führen. Sie muss in dem Fall andere rechtliche Schritte einleiten.

Es kann nicht gesagt werden, wie lange es dauert, bis eine Änderung der Stellplatzsatzung umgesetzt werden kann. Darüber entscheidet die Gemeindevertretung, dass kann sehr schnell gehen oder ewig dauern.