Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Entwurf Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz -erneuter Abwägungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
BV-GV/2021-0380 Entwurf Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz
-erneuter Abwägungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau

Die Unterstützung durch den OB für den Antrag eines Bürgers zur Ausweisung einer ökologischen Landwirtschaft im FNP fand keine Berücksichtigung.

 

Im Bereich Kolonie West fehlt es an der Abrundung (Erweiterung der Bebaubarkeit).

In der Kolonie Rahmersee - Fischergasse sind Grundstücke als reine Wohnbauflächen ausgewiesen. Der OB fordert hier die Ausweisung Wohnen mit hohem Grünanteil.

 

Frau Dentzer beantragt die 1. Lesung.

Nach Empfehlung der Protokollantin wird sich für eine Vertagung ausgesprochen.

 

Im Nachgang wird durch Herrn Krajewski richtig gestellt, dass der Wille des Ortsbeirates eine 1. Lesung ist.

 


Der Ortsbeirat Stolzenhagen empfiehlt der GV folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o. g. Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

 oder

 

b)      als Beschluss in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden und die zwingend notwendige landschaftsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Ministerium eingeholt wird.