Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz Beschluss über die erneute Auslegung  

 
 
Sondersitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:44
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0355 Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die erneute Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB_Hochbau
    HA_Hauptamt
   K_Kämmerei
   HB AL

Frau Guse fragt, warum es eine Variante B gibt. Herr Dudyka antwortet darauf.

Frau Guse richtet ihre Anfrage an Herrn Thesing, warum er etwas Anderes in die Auslegung gebracht hat, als die Gemeindevertretung beschlossen hat.

 

Frau Nauen erläutert noch einmal kurz, woher diese Änderungen resultieren, denn diese wurden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Frau Nauen erklärt sich auf die Frage von Frau Guse, ob sie befangen sei, als nicht befangen. Sie wählt gern den direkten kurzen Weg per Telefon. Es wurde ihrer Meinung nach eine gute Lösung gefunden.

 

Herr Dudyka vermittelt und befand das Gespräch mit dem Investor, der Verwaltung und dem Ortsbeirat (16.11.2021) als gewinnbringend.

 

Herr Thesing erläutert anhand eines Flurkartenauszugs die Vorher/Nachher Planung. Frau Guse stellt Herrn Thesing die Frage, für wen er geplant hat: Gemeinde oder Investor.

Eine entsprechende Antwort wird gegeben.

 

Herr Thesing geht auf weitere aufkommenden Fragen ein, wie z.B. den Hinweis der unteren Wasserbehörde, Baudichte.

 

Frau Urrutia-Grothe ist der Meinung, dass der Investor noch kein Baurecht hat, es sind noch Überprüfungen offen.

 

Herr Thesing erläutert erneut, dass der Investor die drei Fragen die aus bauordnungsrechtlicher Sicht beantwortet werden mussten, geklärt hat. Der Bauherr hat eine Bindungswirkung von 6 Jahren aus diesem Vorhabensbescheid.

 

Frau Urrutia-Grothe richtet die Frage an Herrn Thesing, ob ein neuer Antrag gestellt werden muss, wenn seitens der unteren Baubehörde das Projekt mit Tiefgarage bewertet wird, der Bauantrag jedoch ohne diese Tiefgarage gestellt wurde.

Herr Thesing erläutert noch einmal die drei gestellten Fragen (Art, Maß und überbaubare Fläche) an den Investor, diese wurden beantwortet. Die Tiefgarage war nicht Gegenstand der Fragen.

 

Frau Nauen plädiert erneut an die Mitglieder des Ortsbeirates. Es wurde eine gute Kompromisslösung gefunden, womit sich die Bürgerinnen und Bürger Wandlitz anfreunden können und der Ortsbeirat sollte immer im Sinne dieser entscheiden.

 

Frau Guse teilt den Mitgliedern des Ortsbeirates mit, dass die AG L 100 sich immer klar positioniert hat zu der Variante A.

Es entsteht dazu ein Austausch zwischen Herrn Borchert, Frau Dombrowski, Frau Urrutia-Grothe und Frau Bohnebuck.

Herr Hintze stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.

 

Frau Bohnebuck äert, dass die Variante B nie in der Gemeindevertretung abgewogen wurde, es kann ihrer Ansicht nach nicht darüber abgestimmt werden.

 

Herr Hintze und Frau Nauen stellen den Antrag auf namentliche Abstimmung Variante A.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Prof. Dr.-Ing. Dombrowski, Eva-Maria

 

x

 

Diakon Dudyka, Peter

 

x

 

Guse, Katrin

 x

 

 

Hintze, Jürgen

 

 x

 

nzner, Dorothee

 

x

 

Nauen, Nadine

 

x

 

Reinhardt, Dirk

 

 x

 

Schönberg, Lars

 

 

 

Urrutia-Grothe, Assol Soledad Maria

x

 

 

 

Herr Hintze und Frau Nauen stellen den Antrag auf namentliche Abstimmung Variante B.

Abstimmungsergebnis:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Prof. Dr.-Ing. Dombrowski, Eva-Maria

x

 

 

Diakon Dudyka, Peter

x

 

 

Guse, Katrin

 

x

 

Hintze, Jürgen

x

 

 

nzner, Dorothee

x

 

 

Nauen, Nadine

x

 

 

Reinhardt, Dirk

x

 

 

Schönberg, Lars

 

 

 

Urrutia-Grothe, Assol Soledad Maria

 

 x

 

 

Herr Hintze teilt den Mitgliedern des Ortsbeirates mit, dass ihm die Rechtssicherheit wichtig ist und er der Meinung ist, dass die Verwaltung alles intensiv abgeklärt hat, daher fielen seine Abstimmungsergebnisse entsprechend aus. 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

a)

-          der entsprechend dem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2021 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2021-0354 bestätigten Abwägungsprotokoll gem. Szenario A und im Weiteren präzisiert gemäß den die Festsetzungen betreffenden Protokolleinträgen der AG-L 100-Sitzung vom 14.10.2021 überarbeitete Entwurf („kleinteilige Baufelder“) des Bebauungsplanes einschl. Begründung auf den Flurstücken 645 und 646“) gebilligt wird (Variante A) 

 

oder

 

b)

-          der entsprechend der vorliegenden Variantenplanung des OB Wandlitz überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung („Kompromisslösung) gebilligt wird (Variante B)

 

und die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen.