Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bierwirth erläutert den ausgearbeiteten Terminplan, der einen Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der planmäßigen Sitzung der GV am 10.02.2022 zum Ziel hat und bittet um Zustimmung. Sie betont, dass dieses Verfahren mit einem besonderen Zeitdruck versehen ist.
Der Ortsbeirat Wandlitz hat der Verwaltung den Auftrag gegeben, mit dem Vorhabenträger die Verträglichkeit des Bauvorhabens nach zu verhandeln. Der Bürgermeister fragt, ob die Einreicher daran interessiert sind, diesen Gesprächstermin abzuwarten, um zu sehen, ob er Auswirkungen auf die Auslegung hat.
Frau Bierwirth zeigt sich verwundert, da sich in der AG L100 am 14.10.2021 auf den weiteren Verlauf der Diskussion zum B-Plan geeinigt und abschließend beraten wurde, dass B-Plan so umsetzt werden soll, wie durch die Gemeindevertretung beschlossen. Es erschließt sich ihr nicht wieso weitere Gespräche mit Investor stattfinden sollen. Eile mit Zeitplan sei geboten, denn im Februar 2022 läuft die Veränderungssperre aus.
Im Rahmen ihrer Recherche hat Frau Nauen mit dem Bauvorhabenträger Kontakt aufgenommen und wahrgenommen, dass dieser gesprächsbereit ist. Sie findet es wichtig, sich persönlich mit dem Investor an einen Tisch zu setzen und eine gemeinschaftliche Lösung für den OT Wandlitz finden. Dass gebaut wird, stehe fest, aber es bestünde die Möglichkeit sich noch mit einzubringen was konkret gebaut wird. Sie schlägt vor, das Vergangene ruhen zu lassen.
Der Bürgermeister gesteht ein: „Wir haben einen schmerzlichen Prozess hinter uns. Obwohl es schwer fällt, wenn wir versuchen das Geschehene hinter uns zu lassen, und mal überlegen, ob es Möglichkeiten gibt, für das, was dort die nächsten Jahrzehnte entstehen wird, eine größere Verträglichkeit zu erlangen, dann stellt sich mir die Frage, ob wir das in der einen Woche vor dem 1.12./2.12. schaffen können. Daher meine Frage an die Einreicher, ob dieses zeitliche Korsett notwendig ist, um den Verhandlungsparteien die Möglichkeit zu nehmen, sich an einen Tisch zu setzen und dann zu überlegen, ob das Verhandlungsergebnis, was man erzielt hat, für das was dann dort in Beton gegossen wird, für die Gemeinde nicht dann besser ist. In der Vergangenheit wurde signalisiert, dass sich der Investor u.U. ein Zurückrücken des Gebäudes und ein Staffelgeschoss vorstellen kann. Das sind städtebaulich relevante Details, die die Verträglichkeit dieses Bauwerks im öffentlichen Raum deutlich erhöhen. Deshalb müsste man sich hinsetzen und versuchen, ob man dieses Verhandlungsergebnis reproduzieren kann und was dafür notwendig ist.“
Frau Guse äußert Bedenken, dass der Vorhabenträger noch Veränderungen zulässt, da dieser sonst unter Umständen sein Baurecht verlieren könnte.
Daraufhin reagiert der Bürgermeister: „Wenn der Vorhabenträger bereit ist, auf unsere Wünsche zur Verträglichkeit einzugehen, müssen wir ihm natürlich im Gegenzug Planungssicherheit im Rahmen des B-Plans geben.“
Herr Striegler betont, dass das gesamte B-Plan-Gebiet (Geltungsbereich Bereich 2) Ziel der Entscheidung der Gemeindevertretung sein sollte. Man dürfe die Konzentration nicht allein auf dieses eine Grundstück legen.
Herr Bury hält konkretes Handeln für geboten und einen Zeitplan für erforderlich, denn der bislang erlittene Zeitverlust hat unsere Position nicht verbessert.
Der Bürgermeister schlägt vor, einen Zeitumfang zu beschließen, aber keine genauen Termine.
Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen, sodass die Einreicher sich kurz beraten können. Im Anschluss teilt Frau Bierwirth mit, dass die Einreicher an ihrem Zeitplan mit konkreten Terminen festhalten.
Herr Siebert stellt den Änderungsantrag, die Termine in Wochen umformulieren, sodass in den Einzelabschnitten mehr Flexibilität für die Verwaltung besteht. Start- und Endtermin sollen beibehalten werden. Frau Bierwirth wendet ein, dass die Termine nicht beliebig geschoben werden können, da es nach BauGB klare Vorgaben gibt.
Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass der B-Plan über Weihnachten und Silvester ausgelegt werden soll, wo etliche Feiertage betroffen sind. Normalerweise müsse man die Auslegungsfrist nicht am 20.01.2022 enden lassen, sondern etwas später, damit der B-Plan nicht angreifbar wird. Er weist darauf hin, dass gibt es keine Flexibilität gibt, wenn es am 10.02.2022 fertig sein soll, eventuelle Verhandlungsergebnisse aus dem OB-Auftrag in den Auslegungsentwurf einzuarbeiten.
Der Änderungsantrag von Herrn Siebert, die Termine in Wochen umzuformulieren, wird zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag (Hr. Siebert):
Zustimmung: 10 (Hintze) Ablehnung: 13 Enthaltung: 1
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, sodass eine Abstimmung über den ursprünglichen Antrag erfolgt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Terminplan zur Auslegung und Beschlussfassung des B-Plan L 100 / Wandlitzsee, Bereich 2:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 16 (Hintze) Ablehnung: 6 Enthaltung: 2
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