Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Siebert beantragt im Namen seiner Fraktion die namentliche Abstimmung. Herr Striegler erläutert, dass die Einreicher das Ziel haben, den B-Plan aufzubessern, da dieser zur Zeit als unvollständig betrachtet wird. Bisher sind nur Gewerbe- und Wohnflächen berücksichtigt worden, aber keine Gemeinbedarfsflächen. Hier ist die Ausgewogenheit zwischen den Interessen nicht erkennbar. Deshalb wird versucht diese Flächen kulturellen Belangen zuzuführen in dem man es als Gemeinbedarf ausweist. Das hieße aber explizit nicht, dass man das Baurecht, das durch den Bauvorbescheid entstanden ist, in Frage stellt.
Der Bürgermeister möchte dem entgegen halten. Wenn man den B-Plan nicht in seinen Grenzen betrachtet, sondern das gesamte Gebiet, dann gibt es rechts und links entlang der L100 diverse soziale, kulturelle, gemeinschaftliche Einrichtungen, die das Gebiet prägen (Theater am Wandlitzsee, Bibliothek, Strandbad, Jugendherberge, AWO). Er stellt in Frage, warum die Kommune genau dieses Grundstück braucht. Man könne alternativ Grundstücke nutzen, die sich bereits im Besitz der Gemeinde Wandlitz befinden, z.B. am Lanker Weg oder das AWO Grundstück, ohne in das besonders geschützte Recht zwischen zwei Privaten (Käufer und Verkäufer) einzutreten. Es wird ein Gebäude mit einem immensen Primärenergieaufwand produziert, was sich im Prinzip nur noch über Ausnahmeanträge und Änderungen im B-Plan in die Zukunft fortschreiben lässt. Das Grundstück an der L100 bietet keine barrierefreie Erschließungsmöglichkeit und wird daher nicht den Anforderungen an ein Gemeindezentrum genügen. Auch der Ortsbeirat sieht keine Zukunftsfähigkeit an dieser Stelle. Er bedauert, dass sich das Gremium gegen die Aufnahme des Fraktionsantrags der F.Bg.W. zur Errichtung eines Gemeindezentrums im größten Ortsteil, der seit 30 Jahren kein Gemeindezentrum hat, entschieden hat, obwohl dieser Antrag im Ortsbeirat Wandlitz Zustimmung fand.
Herr Dudyka bekräftigt das Votum des Ortsbeirates Wandlitz:
Gemeindezentrum am Güterbahnhof: mit Mehrheit angenommen (Zustimmung: 5, Ablehnung: 2, Enthaltung: 2)
Gemeinbedarfsfläche durch OB Wandlitz abgelehnt (Zustimmung: 4, Ablehnung: 5, Enthaltung: 0)
Der Ortsbeirat Wandlitz habe den F.Bg.W. Antrag nicht als Gegenantrag verstanden, sondern eruiert, was die beste Möglichkeit für ein Gemeindezentrum darstellt. Sie befürworten die Verbindung mit der Errichtung eines Jugendclubs.
Einige Mitglieder machen deutlich, dass sie sich nicht gegen den Antrag „Gemeindezentrum OT Wandlitz“ ausgesprochen haben, sondern lediglich gegen die Aufnahme in die Tagesordnung, da sie die Eilbedürftigkeit nicht erkannt haben.
Frau Hoyer betritt den Saal um 19:40 Uhr. Es sind 24 Stimmberechtigte anwesend.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz möge beschließen, die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 der Gemeinde Wandlitz, die sich im Geltungsbereich des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Verfahren L 100 Wandlitzsee/Bereich 2 befinden, als Grundstücke für öffentliche Zwecke zum Wohle der Allgemeinheit im o.g. Bebauungsplan festzuschreiben und in die aktuelle Auslegung einzuarbeiten sowie den FNP anzupassen.
Namentliche Abstimmung:
Liebehenschel, Uwe: Nein Rüdiger, Thomas: Nein Mauersberger, Ulrike: Nein Berlin, Olaf: Nein Bierwirth, Petra: Ja Wendland, Frank: Nein Liste, Frank: Ja Seefeldt, Dietmar: Nein Hintze, Jürgen: Nein Braune, Monika: Ja Nauen, Nadine: Nein Hirsch, Alexandra: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Bury, Norbert: Ja Bebensee, Heiko: nicht anwesend Schlauß, Mario: nicht anwesend Bohnebuck, Gabriele: nicht anwesend Berbig, Kerstin: nicht anwesend Czok-Alm, Isabelle: nicht anwesend Bergner, Frank: Ja Striegler, Jörg: Ja Hoyer, Katja: Ja Guse, Katrin: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Siebert, Michael: Nein Landmann, Anja: Nein Brauer, Rico: Nein Liebehenschel, Peter: Nein Borchert, Oliver: Nein
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 11 Ablehnung: 13 Enthaltung: 0
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