Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde - Auslegungsbeschluss -   

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
TOP: Ö 13
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Mensa der Grund- und Oberschule Klosterfelde
Ort: Ernst-Thälmann Straße 27, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0392 Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde
- Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm_Stabsstellen
    HB AL
   HA_Hauptamt

Frau Großmann erkundigt sich bei der Firma Copro, ob die Infrastruktur im Wohngebiet ausreichend ist, insbesondere, ob es Räumlichkeiten für Arztpraxen gibt und die Trinkwasserversorgung gesichert ist. Herr Guediri von der Firma Copro erläutert, dass es im Gebäude im Eingangsbereich zum Wohngebiet Räumlichkeiten für Praxen oder Pflegeeinrichtungen geben soll. Bezüglich des Trinkwassers gab es Gespräche und es liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass die Trinkwasserversorgung gesichert ist. Das Wohngebiet soll nachhaltig bewässert werden. Hierfür sind ausreichend Regenrückhaltebecken oder Zisternen geplant. Der Vorhabenträger ist ohnehin dazu verpflichtet das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Herr Seefeldt ergänzt, dass im August eine Sonderberatung durch den NWA stattgefunden hat. In dieser äußerte Herr Kunde, dass es derzeit kein Versorgungsproblem im Bereich des Trinkwassers gibt, sondern lediglich das Verbraucherverhalten im Sommer ein Problem darstellt. Weiterhin besteht die Option, das Wasserwerk im Ortsteil Klosterfelde wieder in Betrieb zu nehmen. Zum Vorschlag von Frau Großmann, als Ortsbeirat noch einmal aktiv auf den NWA zuzugehen erwidert Herr Brauer, dass er Bedenken zwar teile, mittlerweile jedoch ausreichend Informationen zur Trinkwasserversorgung vorliegen. Auf Nachfrage von Frau Großmann, warum der Ortsbeirat nicht über den Termin des NWA informiert wurde, erwidert Herr Seefeldt, dass dieser öffentlich war.

Herr Seefeldt verweist darauf, dass die Gemeindeverwaltung 2016 beschlossen hat, die Außenbeleuchtung mit LED auszustatten. Herr Guediri ist dies bekannt.

Herr Seefeldt erkundigt sich bei Herrn Guediri, ob der Hol- und Bringeverkehr im Bereich der Kita berücksichtigt wurde. Herr Guediri erwidert, dass die Position der Kita bereits geändert wurde und diese sich nun am Eingang des Quartiers befinden wird und somit eine Einfahrt in das Quartier nicht notwendig ist.

Herr Brauer fragt, ob es Änderungen im Bereich der Geschäftsführung gab, was Herr Guediri verneint.    

 


Der Ortsbeirat Klosterfelde empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt wird.
  2.                   dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 3